Private Schienenpersonennahverkehrsunternehmen haben Lokomotivführer aufgefordert, den Tarifabschluss der Eisenbahn-Verkehrsgewerk-schaft (EVG) anzuerkennen. Gleichzeitig sollten sie eine Streikverzichtserklärung unterzeichnen.
Damit möchten die Arbeitgeber zum einen die GDL-Mitglieder massiv verunsichern. Zum anderen wollen sie die gravierenden Auswirkungen der GDL-Arbeitskämpfe abschwächen.
Das Vorgehen der Arbeitgeber ist weder moralisch vertretbar noch rechtlich haltbar. Es verstößt eindeutig gegen Artikel 9 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes. Dort ist geregelt, dass Abreden, die die Koalitionsfreiheit einschränken, wozu auch das Recht auf die Teilnahme an rechtmäßigen Arbeitskämpfen gehört, nichtig sind. Außerdem entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass ein Verzicht auf wesentliche Grundrechte rechtlich unwirksam ist.
[mehr]