Die Verhandlungen zum Bundes-Rahmen-Lokomotivführertarifvertrag (BuRa-LfTV) mit den Privatbahnen des Schienenpersonennahverkehrs − G6 − (Abellio GmbH, Arriva Deutschland GmbH, BeNEX GmbH, Keolis Deutschland GmbH & Co. KG, Veolia Verkehr GmbH und den Unternehmen der Hessischen Landesbahnen) sind am 20. Januar 2011 in Berlin gescheitert:
Dabei hatte die GDL mit den G6 in den vergangenen Monaten konstruktive Verhandlungen geführt und auch erste Ergebnisse, beispielsweise zur Tarifstruktur und zum Betreiberwechsel, erzielt.
Einzigartiger Richtungswechsel der G6
Dem Scheitern ging ein einzigartiger Richtungswechsel der G6 voraus. So haben sich die Tarifvertragsparteien bereits am 26. November 2010 darauf verständigt, dass der BuRa-LfTV für alle neuen Verkehrsleistungen uneingeschränkt wirksam werden soll. Für bestehende Verkehrsleistungen sollten die Haustarifverträge mit dem BuRa-LfTV verknüpft werden, in ihrem Geltungsbereich aber auf die Verkehrsleistungen und die dafür benötigten Mitarbeiter beschränkt bleiben. Zur Angleichung forderte die GDL für jedes Unternehmen einen separaten Stufenplan zum Niveau des BuRa-LfTV. Die protokollierte und unterzeichnete Vereinbarung haben die G6 jedoch widerrufen. Zunächst versuchten sie es mit einer fadenscheinigen Begründung: Die GDL habe ihre Forderungen zum BuRa-LfTV modifiziert. Statt einem Jahresentgelt sollte nun ein Monatstabellenentgelt mit individuellem Anspruch der Arbeitnehmer tarifvertraglich vereinbart werden. Bereits am 23. August 2010 legten die G6 der GDL jedoch selbst einen Tarifvertragsentwurf mit einem verbindlich zu regelnden normativen Tabellenentgelt vor. Die GDL kam also nur den Wünschen des Arbeitgebers entgegen.
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