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    von Veröffentlicht: 30.03.2011 20:39     Seitenaufrufe: 932 
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    Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) wird die Keolis Deutschland GmbH & Co. KG von den Streiks vom 31. März, 3.00 Uhr, bis 2. April 2011, 2.00 Uhr ausnehmen. Keolis, eines der sechs großen Schienenpersonennahverkehrsunternehmen (G6), hat heute ohne Vorbedingungen seine Bereitschaft zu Verhandlungen für einen inhaltsgleichen Rahmentarifvertrag für Lokomotivführer und die dazugehörige Verknüpfung mit einem Haustarifvertrag erklärt.

    „Das ist ein Dammbruch“, so der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky: „Wir begrüßen die Einsicht des Arbeitgebers. Damit hat er Verantwortung sowohl gegenüber seinen Lokomotivführern als auch gegenüber den Fahrgästen bewiesen.“

    Die GDL hat die Streikaufrufe bei der Eurobahn bereits zurückgenommen. Sie wird auf der Basis der Terminvorschläge zeitnah die Tarifverhandlungen aufnehmen.

    [Quelle]
    von Veröffentlicht: 30.03.2011 20:33     Seitenaufrufe: 350 
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    47-stündiger Arbeitskampf bei privaten SPNV- und dem Güterverkehrsunternehmen Osthannoversche Eisenbahn: Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ruft die Lokomotivführer der privaten Schienenpersonennahverkehrsunternehmen (Liste) von 31. März, 3.00 Uhr, bis 2. April 2011, 2.00 Uhr zu einem 47-stündigen Arbeitskampf auf.

    Trotz des 24-stündigen Streiks vom 28. bis 29. März 2011, bei dem drei Viertel der Züge stillstanden, verweigern die privaten SPNV-Unternehmen nach wie vor jegliches Angebot zu inhaltsgleichen Rahmentarifverträgen für Lokomotivführer (BuRa-LfTV). Auch zwischenzeitliche Angebote enthalten jede Menge Vorbehalte, aber keinerlei Substanz. „Diese Halsstarrigkeit kann keiner mehr verstehen. Die Arbeitgeber wollen den Tarifkonflikt tatsächlich auf dem Rücken der Kunden aussitzen“, so der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky.

    Streikbrecher erhalten 100 bis 150 Euro pro Schicht. „Sie versuchen so über einen Judaslohn die gelebte Solidarität der Lokomotivführer zu unterlaufen“, so Weselsky. Betriebsräten wird angeboten, den Lokomotivführern höhere Löhne über Betriebsvereinbarungen zu zahlen. „Das alles zeigt, dass es am Verhandlungs- und Einigungswillen, und nicht am Geld fehlt“, so der GDL-Bundesvorsitzende: „Die Konjunktur brummt schließlich, der Verkehr auf der Schiene nimmt zu und die Bilanzen der privaten SPNV-Unternehmen sind so positiv, dass sie die Lohnsteigerungen spielend verkraften können. Ein kleiner Anteil der Gewinne, der ansonsten in den meisten Unternehmen an die Muttergesellschaften ins Ausland abgeführt wird, ist bei den Lokomotivführern mit ihrer verantwortungsvollen Arbeit besser aufgehoben.“

    ... www.gdl.de ...

    Liste der bestreikten Unternehmen

    Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG)
    AKN Eisenbahn AG
    Abellio Rail NRW GmbH
    Bayerische Regiobahn GmbH
    Berchtesgadener Landbahn GmbH
    cantus Verkehrsgesellschaft mbH
    HLB Basis AG
    HLB Hessenbahn GmbH
    Hohenzollerische Landesbahn AG (HzL)
    Keolis Deutschland GmbH, eurobahn (zurückgezogen)
    metronom Eisenbahngesellschaft mbH
    Mitteldeutsche Regiobahn
    Nord-Ostsee-Bahn GmbH (NOB)
    Nord-West-Bahn GmbH
    ODEG Ostdeutsche Eisenbahngesellschaft mbH
    Osthannoversche Eisenbahnen AG (OHE)
    Ostseeland Verkehr GmbH (OLA)
    Prignitzer Eisenbahn, Betriebsteil NRW
    vectus Verkehrsgesellschaft mbH
    Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt GmbH
    Vogtlandbahn GmbH
    Westfalenbahn GmbH

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    von Veröffentlicht: 02.03.2011 11:22     Seitenaufrufe: 1038 
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    Mit dem Branchentarifvertrag konnten die DB und die G6 wichtige tarifpolitische Ziele im Rahmen einer Schlichtung durchsetzen. Von nur einem kurzen Warnstreik beeindruckt, erreichten die Arbeitgeber unter anderem Folgendes:

    • Verhinderung eines tariflichen Weiterbeschäftigungsanspruchs bei einem Betreiberwechsel,

    • Tarifierung unter dem Entgeltniveau des Marktführers,

    • Möglichkeit zur tariflichen Verschlechterung heute existierender Arbeitszeitbestimmungen und

    • Verhinderung der Tarifierung einer Absicherung beim Verlust der Fahrdiensttauglichkeit.


    Diese Erfolge der Arbeitgeberseite kann man nunmehr der unterschriebenen Fassung des Branchentarifvertrages entnehmen. Wir gratulieren!

    Hier einige Zitate von einem der Architekten dieses „Jahrhundertwerks“, dem Vorsitzenden der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft Alexander Kirchner:

    „Wenn die Arbeitgeber der GDL einen besseren Abschluss als mit uns zugestehen, wird das weit reichende Konsequenzen haben.” Dann werde man Nachverhandlungen fordern und gleiche Bedingungen verlangen.
    Tagesspiegel, 21.02.2011

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    von Veröffentlicht: 02.03.2011 10:58     Seitenaufrufe: 1164 
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    Mit Datum 23. Februar 2011 informierten die Einzelunternehmen der Arriva-Gruppe ihre Mitarbeiter über rechtliche Regelungen im Arbeitskampf. Da sagt die GDL doch Dankeschön!

    Das „Geschmäckle" an dieser Mitarbeiterinformation ist jedoch, dass die Darstellungen des Arbeitgebers zum Entgeltanspruch während des Arbeitskampfes – selbstverständlich völlig unbeabsichtigt – als Versuch missverstanden werden können, Druck auf die streikenden Lokomotivführer auszuüben. Hierzu stellt die GDL klar: Richtig ist, dass streikende Arbeitnehmer für den Zeitraum der Arbeitskampfmaßnahme keinen Entgeltanspruch haben. Das aber gilt nicht zwingend auch für arbeitswillige, nicht vom Streikaufruf erfasste Kollegen, deren Arbeit aufgrund des Streiks ausfällt. Hier ist die Rechtslage umstritten. Die GDL wird ihren Mitgliedern jedoch Streikgeld zahlen, wenn der Arbeitgeber das Entgelt kürzt. Das gilt auch und insbesondere für Zugbegleiter. Gegebenenfalls wird die GDL auch Rechtsschutz für Musterverfahren gewähren.

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    von Veröffentlicht: 28.02.2011 11:03     Seitenaufrufe: 1237 
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    Der SPD-Politiker Peter Struck hat die Bundesländer aufgefordert, bei der Ausschreibung von Nahverkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr den jüngst ausgehandelten Branchentarifvertrag SPNV der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) als den maßgeblichen Tarifvertrag festzuschreiben. Struck hatte als Schlichter wesentlich am Zustandekommen des Branchentarifvertrages SPNV mitgewirkt.

    „Der Branchentarif verhindert, dass sich einzelne Unternehmen durch Lohndumping vermeintliche Wettbewerbsvorteile auf Kosten der Beschäftigten sichern können“, sagte Struck der „imtakt“, dem Magazin der EVG. Um dies bundesweit sicherzustellen, müsse der Branchentarif jetzt als der „repräsentative“ in den jeweiligen Nahverkehrs-Ausschreibungen der Länder festgeschrieben werden. Nur dann sei sichergestellt, dass einzelne „schwarze Schafe“ die getroffene Vereinbarung nicht unterlaufen könnten.

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    von Veröffentlicht: 24.02.2011 18:31     Seitenaufrufe: 482 
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    Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wollen, dass starke Berufsgewerkschaften, wie die GDL, keine Tarifverträge mehr abschließen dürfen. Sie haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, damit die Tarifeinheit festgeschrieben wird. Damit würde nur noch der Tarifvertrag der mitgliederstärksten und nicht mehr der spezielleren Gewerkschaft im Betrieb gelten.

    GDL kämpft für Tarifpluralität

    Das ist ein Angriff auf die in der Verfassung verbrieften Grundrechte aller Arbeitnehmer. Das eigentliche Problem von BDA und DGB ist jedoch gar nicht die Tarifpluralität und damit die Gültigkeit verschiedener Tarifverträge für die Mitglieder verschiedener Gewerkschaften. Es ist der hohe Organisationsgrad der Berufsgewerkschaften und damit die Durchsetzungsstärke, die sie fürchten. Die GDL kämpft, ähnlich wie Cockpit oder Marburger Bund, für Tarifpluralität, denn für spezielle Berufsgruppen braucht es spezielle Lösungen von einer speziellen Interessenvertretung.

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    von Veröffentlicht: 17.02.2011 19:51     Seitenaufrufe: 407 
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    „Wir werden vor dem 21. Februar 2011 nicht streiken, weil wir die Skiweltmeisterschaften in Garmisch-Partenkirchen nicht beeinträchtigen wollen.“ Das erklärte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Claus Weselsky, heute gleich zu Beginn der Protestveranstaltung der GDL in Berlin vor rund 1 000 Lokomotivführern.

    Bis Ende dieser Woche haben die Deutsche Bahn und die sechs großen Schienenpersonennahverkehrsunternehmen − G6 − (Abellio GmbH, Arriva Deutschland GmbH, BeNEX GmbH, Keolis Deutschland GmbH & Co. KG, Veolia Verkehr GmbH und die Unternehmen der Hessischen Landesbahnen) somit eine letzte Chance, der GDL ein verhandlungsfähiges Angebot zu unterbreiten.

    Die GDL wird die sechs großen Schienengüterverkehrsunternehmen − SGV6 − (assoft GmbH Unternehmensbereich railmen, Havelländische Eisenbahn AG, MEV Eisenbahn-Verkehrsgesellschaft GmbH, Nordbayerische Eisenbahn GmbH, rail4chem Eisenbahnverkehrsgesellschaft GmbH und SBB Cargo Deutschland GmbH) nicht in die Arbeitkampfmaßnahmen einbeziehen. „Hier führen wir noch sehr positiv verlaufende Verhandlungen“, so der GDL-Bundesvorsitzende.
    Zeitgleich mit dem ersten Warnstreik wird die GDL auch die Urabstimmung einleiten. Das Ergebnis wird etwa zwei Wochen später feststehen.

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    von Veröffentlicht: 15.02.2011 19:49     Seitenaufrufe: 929 
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    Die Arbeitszeiten von Lokführern privater Güterbahnen sollten schärfer kontrolliert werden. Das fordert die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). „Es gibt im Schienengüterverkehr eine wachsende Grauzone, in der offenbar mehr und mehr gegen Arbeitszeitbestimmungen verstoßen wird“, sagte EVG-Vorstand Martin Burkert. „Dagegen helfen nur regelmäßige Kontrollen. Die liegen letztendlich auch im Interesse der seriösen Unternehmen und der Beschäftigten insgesamt.“

    Einem Medienbericht zufolge überfahren die Lokführer privater Unternehmen, nach einer aktuellen Untersuchung, Haltesignale deutlich öfter als Lokführer der Deutschen Bahn. Gründe seien vor allem Müdigkeit und mangelnde Erfahrung. „Die Güterbahnen leben aber vom Image, eine sichere Verkehrsleistung zu erbringen“, so Burkert. Deshalb müsse es bei massiven Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz auch spürbare Sanktionen geben. „Schwarze Schafe sollten auf einer Art Black-List veröffentlicht werden“, verlangte der EVG-Vorstand. Im äußersten Fall müsse das Eisenbahnbundesamt die Lizenz entziehen.

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