"Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" gilt nicht mehr
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Veröffentlicht: 23.06.2010 12:46
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... titelt "
tageschau.online" und setzt fort:
Das Bundesarbeitsgericht hat die Tarifeinheit gekippt und lässt damit mehr Konkurrenz unter den Gewerkschaften zu. Mit der Entscheidung der Bundesarbeitsrichter wird der jahrzehntelange Grundsatz "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" aufgegeben. Damit sind künftig in einem Unternehmen mehrere Tarifverträge nebeneinander möglich.
Alles weitere in der verlinkten Meldung.
Gruß
A.