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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : [Frage] Eine Frage an die Zugbegleiter



Wiwi341217
01.10.2008, 05:08
Die Anzahl unserer Gastfahrten nimmt immer mehr zu. Dabei stelle ich fest, daß mindestens die Hälfte aller Sitzplätze in den Zügen entweder von Reisegepäck belegt ist oder von der Füßen der Reisenden, sodas es besonders an den Samstagen und Sonntagen recht schwer ist einen Sitzplatz zu bekommen. Mir wurden kürzlich sogar Prügel angeboten weil ich einen Reisenden bat den Sitzplatz neben ihm frei zu machen. Der gerade vorbeikommende Teamchef, um Klärung gebeten, sagte nur: Kollege setz Dich in die 1. Klasse. Das war zwar sehr freundlich aber ist das die richtige Lösung ?

Wenn ich bei der Bahn etwas zu sagen hätte würde ich jedem Reisenden der mehr als den bezahlten Platz in Anspruch nimmt, einen weiteren Fahrpreis abfordern und für Füße auf dem Sitz eine gesalzene Reinigungsgebühr zusätzlich. :039:
Es grüßt Wiwi.

Wiwi341217
01.10.2008, 05:29
In eigener Sache:
ich überlege mir gerade ob ich nicht dem anderen Unternehmensbereich meine Überlegungen als Verbösserungsvorschlag unterbreiten sollte.

f.g. Wiwi

heetENkoel
01.10.2008, 08:25
naja, wenn jmd. ne mit ner Tasche nen Platz belegt dann bitte ich den höflich aber auffordernd diese wegzunehmen. Prügel hat mir noch keiner angedroht. Füße auf'n sitz finde ich assozial. Schlimm find ich es auch wenn eltern mit kindern unterwegs sind und die kinder mit schuhen auf den sitzen rumspielen. Die eltern machen meist noch theater wenn man was sagt. Als ob die kinder über andere wege gehen wie erwachsene. Kinderschuhe können ja nicht dreckig werden.

Tastenquäler
01.10.2008, 09:26
[...] Wenn ich bei der Bahn etwas zu sagen hätte würde ich jedem Reisenden der mehr als den bezahlten Platz in Anspruch nimmt, einen weiteren Fahrpreis abfordern und für Füße auf dem Sitz eine gesalzene Reinigungsgebühr zusätzlich. :039:
Es grüßt Wiwi.

Ich habe es tatsächlich einmal erlebt, dass mir eine Reisende erklärte, sie habe beide Platze reserviert und dürfe sich daher auf den beiden nebeneinander liegenden Plätzen ausbreiten (sie hatte die Schuhe ausgezogen). Es liegt nun nicht in meiner Macht, die Reservierung zweier Pätze zu überprüfen, aber notfalls würde ich das Zub bitten, Plätze von Reisegepäck oder Füßen zu räumen. Ich finde es einfach eine Unsitte, sein (Klein)Gepäck auf den Nebenplatz zu parken, wenn es auch auf dem Boden, unter dem Sitz oder aber in der Gepäckablage abgelegt werden kann. Wenn man so vermeiden will, neben einer unbekannten Person sitzen zu müssen, dann sollte man überlegen, ob man nicht besser 1. Klasse reist. Dort gibt es nämlich auch Einzelplätze.

Lokischreck
01.10.2008, 09:29
naja, wenn jmd. ne mit ner Tasche nen Platz belegt dann bitte ich den höflich aber auffordernd diese wegzunehmen. Prügel hat mir noch keiner angedroht. Füße auf'n sitz finde ich assozial. Schlimm find ich es auch wenn eltern mit kindern unterwegs sind und die kinder mit schuhen auf den sitzen rumspielen. Die eltern machen meist noch theater wenn man was sagt. Als ob die kinder über andere wege gehen wie erwachsene. Kinderschuhe können ja nicht dreckig werden.

Zuhause würden die Kids ja auch nich mitn den Schuhen auffer couch rum springen, aber auch nur deswegen, weil ja zuhaus die Eltern sauber machen müssen.

Es ist nun mal mittlerweile so, dass die meisten keinen Respekt mehr vor fremden Eigentum haben. Ich bleibe im Zug auch oft schon stehen, um mich nich mit irgendwelchen Kappsköppen anzulegen, weil die ihre ganzen Pröddel auf alle Sitze verteilt haben.

Martin
01.10.2008, 10:03
Ich geb's ja zu, ich gehöre auch zu den Leuten die gerne ihren Rucksack auf dem Nachbarsitz abstellen. Ist einfach bequemer, wenn man sich nicht bücken muss um etwas rauszuholen. Wenn es voll wird, nehme ich die Tasche aber in der Regel vom Sitz runter, auf alle Fälle jedoch dann, wenn ein Reisender fragt. Sollte doch selbstverständlich sein. Die Androhung von Prügeln ist aber schon hart!
Wenn du aber vorschlägst, jedem Fahrgast der mehr als einen Platz belegt den mehrfachen Fahrpreis aufzubrummen: Hast du nach einem anstrengenden Arbeitstag noch nie die Füße auf den gegenüberliegenden Sitz gelegt? Um es klar zu stellen: Ich rede nicht davon, dass man seine dreckigen Schuhe auf dem Polster platziert (das finde ich auch schrecklich!) sondern entweder die Schuhe auszieht oder eine ausreichend dicke Zeitung unterlegt. Dafür dann doppelt zahlen? Der Fuß oder eine Tasche sind doch schnell weggeräumt ;)
Oder falls du es anders gemeint hast und den Aufpreis nur für Kunden forderst, die auch nach Aufforderung den zweiten Platz nicht freigeben: Diese Regelung existiert bereits.

Was mich, insbesondere zu der Zeit wo ich mit BahnCard 100 unterwegs war, massiv gestört hat, waren Eisenbahner die meinten sich auf bahn.comfort-Sitzplätzen breit machen zu müssen. Diese Plätze gehören den besten Kunden, bei guter Auslastung sind in der Regel so viele bahn.comfort-Kunden da, dass die Plätze nicht ausreichen. In wenig ausgelasteten Zügen frage ich mich dann: Warum muss sich der Kollege ausgerechnet auf einem bahn.comfort-Platz niederlassen, wenn in den Reihen davor oder dahinter massenweise Plätze frei sind. Macht nicht unbedingt einen guten Eindruck.
Aber auch wenn die b.c.-Plätze von "normalen" Reisenden belegt waren, hat sich eigentlich nie ein Zub drum gekümmert, dass der stehende bahn.comfort-Fahrgast auch einen Sitzplatz bekommt. Das Regelwerk verlangt das eigentlich...
Wäre ich Zub, hätte zumindest von mir jeder "Normal-"kunde einen Hinweis bekommen und hätte ich einen stehenden bahn.comfort-Fahrgast getroffen, würde ich den "Normal-"kunden bitten aufzustehen.

VTG
01.10.2008, 11:35
Auch ich beobachte die letzten Jahre ein immer höheres "Gepäckaufkommen". Das es bezüglich Mitnahme von Reisegepäck eine ganz unmissverständliche Regelung (Beförderungsbedingungen - im Internet, an Fahrkartenautomaten zu lesen) gibt, wird leider immer mehr ignoriert. Es gilt das Recht des grössten Koffers. Dank der doch recht praktischen Rollen unter den Kleiderschränken, lässt sich das Gepäck doch recht gut bewältigen. Zumindest bis zum Einstieg. Dazu kommt, dass die Designer welche unsere Züge konstruiert haben, sehr wahrscheinlich nicht oft mit dem Zug verreist sind. Von Bahnfahrten mit der kompletten Familie hat Mann(Frau) auch keine Erfahrung. Vermutlich alle Singles.
Bei Fahrgastfahrten sollte das Verhalten der Kollegen eigentlich so sein, dass erst der zahlende Kunde einen Sitzplatz erhält, auch ohne grosse Diskussionen. Unsereins hat immer noch gewisse Möglichkeiten auszuweichen (Dienstabteil, sofern möglich, Führerstand). Ansonsten kann man auch mal eine kleine Weile stehen, unsere Kunden machen dies ja auch. Man sollte bedenken, wir leben vom Transport dieser, meist zahlenden Mitmenschen.
Eine Unsitte finde ich übrigens, wenn der Zug in der 2.Kl. zu voll ist, sich ohne das Zugpersonal zu fragen, in der 1.Kl. Platz zu nehmen. Zeugt meines Erachtens nicht umgedingt von Feingefühl im Umgang mit Kunden. Denn diese Personen nehmen den Sachverhalt durchaus wahr, auch wenn Sie Ihren Unmut nicht sofort kundtun, dies geschieht meist hinterher im Kreise von Bekannte, Familie etc.. Sicherlich keine gute Werbung, oder?
Also liebe Kollegen, bei Fahrgastfahrten daran denken - wir werden von unseren Fahrgästen wahrgenommen. Rücksichtsvolles Benehmen sollte angesagt sein.
"Schliesslich fährt da wieder so´n faul´r Iisenbahner mit ´nem Zug und dät nix???!!!"
Gruss
VTG

Layare
01.10.2008, 12:19
Pro Hintern ein Sitzplatz - und wenn einer den ganzen Wagen reserviert hat. Wenn der Zug voll wird, verschwinden auch die Rucksäcke von den Sitzen, was zur Zeit recht gut auch ohne unser Zutun funktioniert, finde ich.

Und Füße haben auf den Polstern nichts verloren, da hilft aber auch ein netter Hinweis - ich wiederhole NETT. Der Ton + Wortwahl macht die Musik.

Und das Thema Gastfahrt und Sitzplatz freigeben...wir hatten es schon sooft - Ralf hat es uns so toll erklärt, dazu sag ich jetzt nichts mehr :003:

Wiwi341217
01.10.2008, 12:20
So lange Reisezüge halb mit Reisenden besetzt durch die Lande fahren, habe ich gegen Rucksäcke etc. und Füße ohne Schuhe auf freien Plätzen, auch nichts. Mache ich zugegebener Maßen auch, wenn ich denn mal saubere Socken an habe. (grins)
Was ich meine ist doch eine Verwahrlosung der Sitten, der man entgegentretern sollte, dies auch im Sinne aller Reisenden, zur Hebung des Reisekomforts. Das die von mir vorgeschlage Erhebung eines Aufpreises für Leute die garnicht begreifen wollen wie man sich in öffentlichen Verkehrsmitteln benimmt, schon gilt, wußte ich nicht. Das sie schon mal angewendet wurde habe ich noch nicht erlebt. Warscheinlich müßte dann das Zugteam in Kompaniestärke auftreten.
Für uns als Gastfahrer gab es schon mal eine elegantere Lösung, nämlich Dienstabteile. Da hatte man nicht nur seinen Sitzplatz, sondern war auch ungestört von der Öffentlichkeit. In manchen Zügen gab es sogar mehrere Dienstabteile in denen Zentnersäcke mit leeren Bierflaschen gestapelt waren.
Übrigens, was bahn-comfort Plätze sind weis ich auch nicht. Vom Zugpersonal bin ich nocht nicht von dort verwiesen worden und da fällt mir noch was ein, nämlich die Weisung, daß Bahnmitarbeiter ohne Dienst in überfüllten Zügen ihre Sitzplätze zu räumen hätten für zahlende Reisende. Erlebt habe ich das auch noch nicht, aber gibt es den Zugbegleiter, der einen Kollegen wirklich dazu auffordern würde ?

Das fragt sich Wiwi. :018:

Layare
01.10.2008, 12:28
die Weisung, daß Bahnmitarbeiter ohne Dienst in überfüllten Zügen ihre Sitzplätze zu räumen hätten für zahlende Reisende. Erlebt habe ich das auch noch nicht, aber gibt es den Zugbegleiter, der einen Kollegen wirklich dazu auffordern würde ?

Das fragt sich Wiwi. :018:

Ja gibt es. Ich versuche erst mal allen einen Sitzplatz zur Verfügung zu stellen und gehe ich wirklich auf die Suche, aber wenn wirklich nichts mehr frei ist, stehen bei mir Bundeswehrler und Freifahrten auf, wobei ich dazu neige erst mal die von der Bundeswehr auf zu jagen. Bisher musste ich nur einmal eine Freifahrt bitten den Platz freizugeben, der war aber auch so um die 20 und da hab ich keine Hemmungen...

Oberrheinfahrer
01.10.2008, 13:32
J Bisher musste ich nur einmal eine Freifahrt bitten den Platz freizugeben, der war aber auch so um die 20 und da hab ich keine Hemmungen...

Deshalb investiere ich am Sonntag 20€+ Platzreservierung! Da bringe ich niemanden vom Zub in Bedrängnis und ich habe die Gewähr von RK-LM sitzen zu können! So vernünftig sollten wir schon sein, wenn man weiß, dass man Sonntagnachmittag unterwegs ist!!

Grüße vom Orf

Gerd Belo
01.10.2008, 13:57
<schnipp> da fällt mir noch was ein, nämlich die Weisung, daß Bahnmitarbeiter ohne Dienst in überfüllten Zügen ihre Sitzplätze zu räumen hätten für zahlende Reisende. Erlebt habe ich das auch noch nicht, aber gibt es den Zugbegleiter, der einen Kollegen wirklich dazu auffordern würde ?

Das fragt sich Wiwi.

Doch, die gibt es. Ein sehr unschönes Beispiel findest Du in dem dritten Erinnerungsband von Herrn Kretschmann ("Lockruf der Dampfsirenen"). Der war seinerzeit mit einem Freifahrtschein unterwegs. Nach einem Schlaganfall sichtbar Schwerbehindert, wurde er aus einem Zug gewiesen. Der Vorfall hat hier einige Kreise gezogen und durch die Veröffentlichung in der Presse für etlichen Ärger gesorgt. (Im Buch findet sich die entschärfte Version)

homeofthechosen
01.10.2008, 14:06
Also bei uns ist es klar geregelt: Pro Platz ein Hintern (schön ausgedrückt Layare). Sollte jemand trotzdem einen weiteren Sitzplatz für sich beanspruchen, so hat er in einem vollen Zug für das dort stehende Gepäck ein zweites Billett zum Bordpreis zu kaufen.

Füsse oder gar Schuhe auf dem Sitz ohne Zeitung darunter?

25,00 CHF Verunreinigung ohne Schaden bei Barzahlung
55,00 CHF Verunreinigung ohne Schaden bei Rechnungserstellung, natürlich mit Personalienaufnahme.

Da mache ich auch ziemich oft Gebrauch von, denn manchmal ist es einfach widerlich, was für verpeekte Schuhe und Füsse auf den Sitzen landen. Und meistens zahlen die Leute dann lieber bar, denn die 30 CHF Rechnungsgebühr wollen die sich dann doch sparen.

Reservieren tut im innerschweizerischen Verkehr eigentlich niemand, bis auf die Touristikzüge wie Glacier- oder Bernina-Express. Du kannst zwar für jeden Fernverkehrszug (IR,IC,ICN) reservieren, doch es ist hier absolut unüblich.

Wiwi341217
01.10.2008, 14:13
Gerd Belo, den Dankebutton möchte ich in diesem Zusammhang nicht drücken, ich nehme aber Deinen Beitrag dankend zur Kenntnis. Ich wußte garnicht das Meister Kretschmann außer "Feuer, Wasser, Kohle" noch zwei Bände geschrieben hat, obwohl ich im Umkreis von 400 km. fast alle Bahnhofsbuchhandlungen kenne. Muß mich gleich auf die Suche begeben. Vielleicht kannst Du mir schon mal per PN ein wenig Aufklärung verschaffen ?
Gute Fahrt wünscht Wiwi.

Zugbeleidiger
01.10.2008, 16:23
Füsse oder gar Schuhe auf dem Sitz ohne Zeitung darunter?

25,00 CHF Verunreinigung ohne Schaden bei Barzahlung
55,00 CHF Verunreinigung ohne Schaden bei Rechnungserstellung, natürlich mit Personalienaufnahme.



An solcherlei Gebühren kann ich mich auch noch schwach erinnern. Nur hieß die Eisenbahn damals noch Deutsche Reichsbahn...
Heutzutage ist sowas nicht mehr "IN". Anstand und Benehmen in der Öffentlichkeit tendieren seit Jahren gen Null. Vor allem bei der "Generation Turnschuh". Warum auch nicht? - Die Firmenbosse leben es doch seit Jahren vor. Frechheit und Dreistigkeit kommt weiter. Der Anständige ist doch nur der Dumme... -Leider- :002:

189 042
01.10.2008, 17:26
Ja gibt es. Ich versuche erst mal allen einen Sitzplatz zur Verfügung zu stellen und gehe ich wirklich auf die Suche, aber wenn wirklich nichts mehr frei ist, stehen bei mir Bundeswehrler und Freifahrten auf, wobei ich dazu neige erst mal die von der Bundeswehr auf zu jagen. Bisher musste ich nur einmal eine Freifahrt bitten den Platz freizugeben, der war aber auch so um die 20 und da hab ich keine Hemmungen......ja also aufstehen musste ich auch noch nie- selbst in überfüllten ICE Zügen am Wochenende von NN nach US nicht oder Gegenrichtung. Wenn kein Platz war, erst mal stehen, bis dann einer der ZUB und das war meist der Fall- die 1. Klasse anbot. Nur: ich habe da immer ein ungutes Gefühl gehabt, ob der Kollege oder Kollegin da nicht ggf. hätte Schwierigkeiten bekommen können, weil ja der Gf- Ausweis ausdrücklich nur Fahrten in der 2. Klasse erlaubt. Und Ärger-haben unsere ZUb`s ja wohl schon genug, mit angesprochenen , "reisenden" Klientel.

Geronimo
01.10.2008, 17:40
Ich habe es tatsächlich einmal erlebt, dass mir eine Reisende erklärte, sie habe beide Platze reserviert und dürfe sich daher auf den beiden nebeneinander liegenden Plätzen ausbreiten (sie hatte die Schuhe ausgezogen). Es liegt nun nicht in meiner Macht, die Reservierung zweier Pätze zu überprüfen

Die gesamte Thematik ist nicht neu. In meiner Zeit als Zugbegleiter (1971-1982) gab es auch schon diese Auseinandersetzungen.

Vielleicht darf ich einen Fall aus meiner damaligen Praxis darlegen, ohne Euch mit alten Kamellen zu nerven.

Folgendes Szenario: Planmäßiger Zug (ETA BR 515) zur Frühschicht Arbeiter der August-Thyssen-Hütte füllten den Zug. Kein Sitzplatz frei! Bis auf einen Reisenden der in der 2. Kl. ein "Abteil" mit 4 Plätzen für sich belegte. Neben sich die Fahrkarte. Vor sich die ausgebreitete, obligatorische Volkslügenzeitung.

Bei meiner Kontrolle fragte ich Ihn "Ob die neben ihm liegende Fahrkarte ihm gehöre?" Antwort: "Siehst Du doch und jetzt will ich meine Ruhe." Ich bat ihn die drei Plätze freizugeben. Seine Antwort: "Hier setzt sich keiner hin!"
Später erfuhr ich, dass es wohl um einen Vorarbeiter gehandelt, an den sich kein "Thyssianer" herantraute.

Wir hatten einen 11 Tage Dienstplan - nach 11 Tagen also wieder das gleiche Spiel. Meine Frage nach der Fahrkarte. Die selbe Antwort. Ich sagte dem Reisenden: "Sie haben ein Problem" Schroffe Antwort: "Welches?" "Haben Sie eine Fahrkarte für die Fahrkarte?" "Nein brauche ich nicht!" Meine Antwort: "Wenn Ihre Fahrkarte einen Sitzplatz beansprucht benötigt sie eine Fahrkarte!"


Lange Rede kurzer Sinn, die Tarifbestimmungen im damaligen VRR, sah eine Nachlösung nur bei gestörten Automaten vor. Also hiess, dass für mich erhöhtes Beförderungsentgelt. Ergo Personalienfeststellung (davon hatte ich in den 11 Jahren über 3500), Nachlösezettel über 40 Mark .....und das schadenfrohe Grinsen seiner Kollegen.
Ob er die 40 Mark wirklich bezahlt, weiß ich nicht! Gehe aber davon aus denn wir wurden jeweils zu reklamierten Fahrgeldforderungen gehört.
Aber der Spuck hatte auf jeden Fall von da an ein Ende und drei Reisende mehr einen Sitzplatz.

Thema 2 Schuhe auf den Polstern, da gab es eine Ermahnung beim 2 mal wurde eine in der EVO festgelegte Reinigungsgebühr, die es leider heute nicht mehr gibt, erhoben.

Sicher die Zeiten haben sich geändert, die Leute sind agressiver geworden.
Viele meiner ehemaligen Kollegen berichten mir darüber.
Wir sind damals noch jede S-Bahn Nachts 1/0, im Fernverkehr teilweise 1 Zf/2 Zs/1 Fs gefahren.

Aber die Handhabe hat auch heute noch jeder Zugbegleiter diese Missstände zu unterbinden.

In dem er genaue Kenntnisse über die Beförerungsbedingungen hat und diese je nach Situation gekonnt einsetzt.

Die gültigen Beförderungsbedingen, in Anlage (nebenbei erwähnt, ab heute 01.10.08 neu aufgelegt), besagt unter Abschnitt 6.1 "Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen". Das mit mehreren Reservierungen, gleich mehrere Plätze für eine Person besetzt werden konnte, gab es schon damals nicht:033:.
Ausnahme: Reservierung für Konferenzabteil im TEE, bzw. heute Abteilreservierungen.

Was die Schuhe auf den Polstern betrifft, die haben da nichts zu suchen.
Auch wenn es die Reinigungsgebühr nicht mehr gibt, die EVO § 8 (2) (ebenfalls in Anlage) sagt ganz klar wer den Weisungen des Zugpersonals nicht Folge leistet, kann von der Fahrt ausgeschlossen werden.

Nicht das mich jemand missversteht, der Umgang mit Kunden kann nicht mit Gesetzen geregelt werden.

Es ist immer das Fingerspitzengefühl, Einfühlungsvermögen und Engagement des einzelnen Mitarbeiter/in an.

Auch gehört hierzu ein gewisses Quentchen Mut "solche Reisende" - selbst wenn sie in der 1. Klasse sitzen - anzusprechen.

Mit "solche Reisende" meine ich Härtefälle die auch einer freundlichen Aufforderung nicht Folge leisten.

Aber dem Zugbegleiter ist die Hochachtung und Respekt der anderen Mitreisenden (wenn es sich nicht ebenfalls um "Chaoten" handelt)
sicher.

Zum Schluss der Kunde ist König! Aber er möge sich "halbwegs" wie ein solcher Benehmen.

Gruß :003:

Schotter
02.10.2008, 02:13
es ist doch alles so gewohlt. Richtig Platz für Gepäck habe ich doch oben auf der Ablage garnicht mehr als im Gang, auf dem Sitz oder sonst wo meine Taschen hinzustellen. Aber dieses unsoziale Verhalten des FG Spiegelt nur unsere gesellschaft wieder, nähmlich die des Ellenbogen. oh Mann warum habe ich nicht die möglichkeit auf solche FG zu stoßen.

sbb.lokmaster
02.10.2008, 02:30
Vor allem versuch mal einen normalen Lokführerrucksack in der "Gepäckablage" eines Dostos unterzubringen, unmöglich, geht nicht, weil zu klein. Und in einer Region würde ich zur Zeit meinen Rucksack ungern auf den versauten Boden stellen, denn ansonsten hast Du nacher alle Duftmarken diverser Brauereien dran haften.

der guthe hermann
02.10.2008, 16:30
Die gesamte Thematik ist nicht neu. In meiner Zeit als Zugbegleiter (1971-1982) gab es auch schon diese Auseinandersetzungen.

Zitat: Vielleicht darf ich einen Fall aus meiner damaligen Praxis darlegen, ohne Euch mit alten Kamellen zu nerven.

Folgendes Szenario: Planmäßiger Zug (ETA BR 515) zur Frühschicht Arbeiter der August-Thyssen-Hütte füllten den Zug. Kein Sitzplatz frei! Bis auf einen Reisenden der in der 2. Kl. ein "Abteil" mit 4 Plätzen für sich belegte. Neben sich die Fahrkarte. Vor sich die ausgebreitete, obligatorische Volkslügenzeitung.

Bei meiner Kontrolle fragte ich Ihn "Ob die neben ihm liegende Fahrkarte ihm gehöre?" Antwort: "Siehst Du doch und jetzt will ich meine Ruhe." Ich bat ihn die drei Plätze freizugeben. Seine Antwort: "Hier setzt sich keiner hin!"
Später erfuhr ich, dass es wohl um einen Vorabreiter gehandelt, an den kein "Thyssianer" herantraute.

Wir hatten einen 11 Tage Dienstplan - nach 11 Tagen also wieder das gleiche Spiel. Meine Frage nach der Fahrkarte. Die selbe Antwort. Ich sagte dem Reisenden: "Sie haben ein Problem" Schroffe Antwort: "Welches?" "Haben Sie eine Fahrkarte für die Fahrkarte?" "Nein brauche ich nicht!" Meine Antwort: "Wenn Ihre Fahrkarte einen Sitzplatz beansprucht benötigt sie eine Fahrkarte!"

Ich sehe das so:
Erst mal hat kein Fahrgast Anspruch auf einen Sitzplatz, schon garnicht auf vier!
Ich würde die Sitzplätze sofort stehenden Fahrgästen zuweisen.
Sollte er dann Trabbel machen, würde ich ihn darauf hinweisen das es ein Hausrecht gibt, welches Du als KiN (damals ZuB) ausübst. Würde er dann weiter Wind vor der Hoftür machen, würde ich die Schottersheriffs holen und eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten. Man kann sich aber dabei vorher Rückendeckung vom eigenen Chef holen. Allein das "Du" ist schon mal eine Beleidigung.

Zitat: Ich habe es tatsächlich einmal erlebt, dass mir eine Reisende erklärte, sie habe beide Platze reserviert und dürfe sich daher auf den beiden nebeneinander liegenden Plätzen ausbreiten (sie hatte die Schuhe ausgezogen). Es liegt nun nicht in meiner Macht, die Reservierung zweier Pätze zu überprüfen

Das dürfte so nicht stimmen, denn EIN Fahrgast kann für sich nur einen Platz reservieren. Wird ein Sitzplatz von dem Reservierenden nicht innerhalb von 15 Minuten belegt, ist die Reservierung hinfällig.
OT DB: Bitte beachten Sie, dass Ihre Sitzplatzreservierung nur bis 15 Minuten nach Abfahrt des Zuges aufrechterhalten wird.

http://www.bahn.de/p/view/hilfe/agb/agb_befoerderungsbedingungen.shtml

6. Verhaltenspflichten der Reisenden
6.1 .... Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen.

Das war zu alten DB Zeiten auch nicht anders.

liebe70
02.10.2008, 20:05
Ich sehe das so:
Erst mal hat kein Fahrgast Anspruch auf einen Sitzplatz, schon garnicht auf vier!

Richtig, mit dem Kauf eine Fahrkarte erwirbt der Reisende den Anspruch auf die Beförderung auf der eingetragenen Strecke! Nicht mehr und nicht weniger.Streng genommen ist damit noch nicht einmal die pünktliche Beförderung inklusive.

Das Anrecht auf einen Sitzplatz erwirbt man nur mit dem Kauf einer entsprechenden Platzkarte. Wenn der Reisende meint, daß er vier Plätze in Anspruch nehmen möchte, benötigt er auch vier Fahrkarten. Aber auch dann kann es passieren, daß drei dieser Plätze ihm "weggenommen" werden, da der Grundsatz lautet, daß jeder Reisende nur einen Sitzplatz belegen darf.


Ich würde die Sitzplätze sofort stehenden Fahrgästen zuweisen.
Sollte er dann Trabbel machen, würde ich ihn darauf hinweisen das es ein Hausrecht gibt, welches Du als KiN (damals ZuB) ausübst.Korrekt. Meist reicht das schon.


Würde er dann weiter Wind vor der Hoftür machen, würde ich die Schottersheriffs holen und eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten.Mit welcher Begründung? Das geht so in dieser Form gegen den Baum. Der richtige Verfahrensweg ist der:


Hinweis an den Reisenden, daß Zub/KiN das Hausrecht innehat und ausübt.
Hausrecht ausüben, also dem Reisenden gegenüber anordnen, daß er die Plätze freizugeben hat.
Weigert er sich, Reisenden von der Fahrt ausschließen.
Weigert er sich dem Fahrtausschluß nachzukommen, erst dann darfst Du die BPol anfordern.
BPol setzt Hausrecht durch und fertigt Anzeige gegen Reisenden. (Anmerkung: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das Stellen der Strafanzeige ein Antragsdelikt oder ein Offizialdelikt ist. das muß ich nochmals nachlesen.)

Wird diese Reihenfolge nicht eingehalten, kannst Du ggf. selbst ein Problem bekommen.


Man kann sich aber dabei vorher Rückendeckung vom eigenen Chef holen.Mit welcher Begründung? Hältst Du die oben beschriebene Vorgehensweise ein, brauchst Du keine Rückendeckung vom Chef.


Allein das "Du" ist schon mal eine Beleidigung.Das würde ich nicht so verbissen sehen.

Gruß, Ralf

Schotter
02.10.2008, 23:36
Anmerkung[/B]: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das Stellen der Strafanzeige ein Antragsdelikt oder ein Offizialdelikt ist. das muß ich nochmals nachlesen.[/I])


Der Hausfriedensbruch ist die vorsätzliche Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Gutes der Unverletzlichkeit befriedeter Besitztümer.
Der Hausfriedensbruch ist in der Variante des Grundtatbestandes Privatklagedelikt nach § 374 Abs. 1 StPO und so mit ein Antragsdelikt :026:

Anmerkung: Offizialdelikt = die Straftat wird behördlich verfolgt, da hier ein Öffentliches Interesse vorliegt

liebe70
03.10.2008, 00:00
Der Hausfriedensbruch ist in der Variante des Grundtatbestandes Privatklagedelikt nach § 374 Abs. 1 StPO und so mit ein Antragsdelikt :026:

Anmerkung: Offizialdelikt = die Straftat wird behördlich verfolgt, da hier ein Öffentliches Interesse vorliegt

Danke, der Unterschied ist mir bekannt. Ich war mir nur nicht sicher, ob beim Hausfriedensbruch gegenüber der Bahn (also wie die Bahn "geschädigt" wird) nicht doch ein öffentliches Interesse vorliegt oder nicht.

Gruß, Ralf

Schotter
03.10.2008, 00:20
(also wie die Bahn "geschädigt" wird)
Gruß, Ralf

ganz einfach liebe70
jede Straftat hat Tatbestandsmerkmale und die gliedern sich in zwei Varianten: Tatbestandmäßig ist das vorsätzliche Eindringen gegen den Willen des Berechtigten in näher bestimmte Räumlichkeiten oder das Sich-nicht-Entfernen aus diesen Räumlichkeiten trotz der Aufforderung eines Berechtigten
Das dicke Schwarze währe die Antwort auf deine Frage

der guthe hermann
03.10.2008, 10:37
[LIST=1]
Hinweis an den Reisenden, daß Zub/KiN das Hausrecht innehat und ausübt.
Hausrecht ausüben, also dem Reisenden gegenüber anordnen, daß er die Plätze freizugeben hat.
Weigert er sich, Reisenden von der Fahrt ausschließen.
Weigert er sich dem Fahrtausschluß nachzukommen, erst dann darfst Du die BPol anfordern.
BPol setzt Hausrecht durch und fertigt Anzeige gegen Reisenden.
Wird diese Reihenfolge nicht eingehalten, kannst Du ggf. selbst ein Problem bekommen.

(Zum "DU")
Das würde ich nicht so verbissen sehen.

Gruß, Ralf[/QUOTE]

Das sehe ich etwas anders: aber nur etwas!
Ich brauche den Reisenden nicht von der Beförderung auszuschließen, bevor ich die BP hole. Ein Problem bekomme ich deswegen nicht, mit niemanden. Ob Dir allerdings Dein Brötchengeber dabei zu Seite steht, ist die zweite Frage. Wie oft wird die BP zum Zug geholt und das Thema hat sich schon längst erledigt!

Das mit dem "Du" sehe ich auch nicht verbissen, aber es erfüllt den Tatbestand der Beleidigung. Abgesehen von den anderen schmeichelhaften Anmerkungen mancher "Fahrgäste"! Da wäre ich in meiner aktiven Zeit als ZuB - KiN ja vor lauter Anzeigen schreiben nicht zur Arbeit gekommen. Aber das brauche ich einem Zugbegleiter, noch dazu im Nahverkehr, ja wohl nicht zu erzählen.

ServicePoint
03.10.2008, 19:26
oh Mann warum habe ich nicht die möglichkeit auf solche FG zu stoßen.

Das möchtest Du nicht wirklich,oder? :13:

VT605
03.10.2008, 20:27
Deshalb investiere ich am Sonntag 20€+ Platzreservierung! Da bringe ich niemanden vom Zub in Bedrängnis und ich habe die Gewähr von RK-LM sitzen zu können! So vernünftig sollten wir schon sein, wenn man weiß, dass man Sonntagnachmittag unterwegs ist!!

Grüße vom Orf

Da wäre ich mir nicht so sicher. Soweit ich weiß, kannst du auch mit einem 20€ Freifahrtticket zum Verlassen des Sitzplatzes aufgefordert werden. Einzige (allerdings teure) Möglichkeit wäre, eine normale Fahrkarte zu kaufen und sich nicht als Eisenbahner zu erkennen geben.