Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeldzuschlag
Knallkopf
30.09.2008, 11:50
Liebe Kollegen,
Sollte es das Thema hier schon geben,dann bitte zusammenführen .
In letzter Zeit wird viel über die Neuberechnung der Bemessungsgrenzen für den Kindergeldzuschlag debattiert und gestern Abend kam im ZDF bei Wiso auch ein Beitrag darüber .
Dieser Zuschlag soll max. 140 ,- € betragen ( pro Kind oder pro Haushalt,pro Monat ? )
Vielen wird er einfach nur unbekannt sein !
Informationen und die Anträge gibt es bei den Kindergeldkassen und im Netz unter www.kindergeldzuschlag.de
Die Berechnungen der Einkommen dafür sind allerdings wieder einmal ein Meisterwerk deutscher Verwaltungsbürokatie,denn da gibt es Mindesteinkommen,Unterhaltsanrechnung ,max. Nettoeinkommen,Werbungskosten....
Das heißt,so ein Antrag wird der lange Rittauf dem Amtsschimmel ! :003:
Doch vielleicht nutz es den einem oder anderen,vorallen aber den Kindern etwas .
Also werd in mal losreiten und später mal weiter berichten .
sven0403
30.09.2008, 15:41
Viel Spaß beim beantragen. Die Antwort kann ich dir schon vorher sagen : Abgelehnt !
Dieser Zuschlag ist für sozial schwache gedacht.
Bei unserem Einkommen erübrigt sich der Weg.
Gruß Sven
Weichenwemser
30.09.2008, 15:45
Für die meisten angestellten der DB Service
ist diese Sache aber Interessant und sollte auf
alle fälle beantragt werden!.
Grade in den ersten Monaten !!!
Ansonsten find ich gut das hier solche Themen aufgegriffen werden!.
Viel Spaß beim beantragen. Die Antwort kann ich dir schon vorher sagen : Abgelehnt !
Dieser Zuschlag ist für sozial schwache gedacht.
Bei unserem Einkommen erübrigt sich der Weg.
Gruß Sven
Als Alleinerzieher mit 2 Kindern soll Knallkopf ruhig mal sowas ausfüllen. Schlimmeres als ablehnen geht ja nicht.
Bezieher von Unterhaltsleistungen, wie Unterhaltsvorschuss, ALG II oder Hartz IV, haben keinen Anspruch auf Kinderzuschlag.
Also wer soll es sonst beantragen können, wenn nicht berufstätige Alleinerzieher?
sven0403
30.09.2008, 16:16
Als Alleinerzieher mit 2 Kindern soll Knallkopf ruhig mal sowas ausfüllen. Schlimmeres als ablehnen geht ja nicht.
Das wusste ich nicht, in dem Fall kann es sich ja doch lohnen.
Gruß Sven
Knallkopf
30.09.2008, 17:29
Viel Spaß beim beantragen. Die Antwort kann ich dir schon vorher sagen : Abgelehnt !
Dieser Zuschlag ist für sozial schwache gedacht.
Bei unserem Einkommen erübrigt sich der Weg.
Gruß Sven
So einfach ist das nicht. Es ist zwar richtig,das es bei Hartz 4 keine Anwendung findet,da dort andere Mechnismen greifen .
Nun wurden aber die Einkommensgenzen nach oben neu geändert !
Ich bin zum Beisspiel alleinerziehend mit zwei Kindern,für ich Keinen Unterhalt bekomme,da meine EX nicht Leistungsfähig ist und der Unterhaltsvorschuß ausgelaufen ist .
Wohngeld oder Lastenzuschuß bekomme ich auch keine,wobei das auch noch zu überprüfen ist .
Und da mir ja steuerlich die bisherige alte Kilometerpauschale auch genommen wurde,kann es durchaus sein,das da ganz normale Verdiener auch einmal etwas abbekommen .
Ich vorhin erst mit dem Amt telefoniert und sie schicken mir noch die restlichen Anträge zu,da im Internet doch nicht alle Anträge zum runterladen da sind.
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*** Doppelter Beitrag automatisch zusammengeführt ***
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Als Alleinerzieher mit 2 Kindern soll Knallkopf ruhig mal sowas ausfüllen. Schlimmeres als ablehnen geht ja nicht.
Also wer soll es sonst beantragen können, wenn nicht berufstätige Alleinerzieher?
Das ist ja der Knackpunkt,der bisherigen Regelungdas selbst geringverdienende Alleinerziehende mit z.B. 900,- Netto und Kindesunterhalt vom Ex,nichts bekommen haben,da sich der Kindergeldzuschlaganspruch mit der Unterhaltsleistung aufgehoben hatte .
In solchen Fällen sollte es nun einmal greifen . Mal sehen wie die Praxis dazu aussieht.
Knallkopf
01.10.2008, 17:39
Also,das Amt war schnell und hat mir heute die restlichen Unterlagen zugeschickt .
Und diese Fragen,nach Kindersparbüchern,Wertgegenständen,Aktien,Lebensve rsicherungen,Bausparer,Autorestwert,Zinsbelastung meiner Whg.etc. sind einfach entwürdigend und unterm Strich kommt nix raus dabei weil ich mir das Futter für unseren Kater noch leisten kann.
Moselaner
01.10.2008, 19:36
Das ist schon hart, was die alles wissen wollen. Ich hatte für den Nachwuchs meiner Tochter beim Amt mal aus Jux und Tollerei einen Antrag auf Erstlingsausstattung angefordert. Was die mir dann geschickt haben, war ein Antrag für Hartz IV. Auf`m Amt angerufen, sagte die Sachbearbeiterin, der wird für viele Ansprüche benötigt.
Nachdem ich mir das in Ruhe mal durchgelesen hatte, hab ich den Antrag in Ablage P einsortiert. Das muß ich mir nicht antun.
Knallkopf
01.10.2008, 19:51
Bei solchen Fragen,wird einen wieder einmal richtig bewußt in was für einen Kinderfreundlichen Staat wir leben !
Vielleicht wäre mal eine Umfrage im Volk notwendig,wer es denn überhaupt erhält oder ob das Wort Kindergeldzuschlag nicht nur eine Erfindung für die Wahlplakate ist ?!
Also,das Amt war schnell und hat mir heute die restlichen Unterlagen zugeschickt .
Und diese Fragen,nach Kindersparbüchern,Wertgegenständen,Aktien,Lebensve rsicherungen,Bausparer,Autorestwert,Zinsbelastung meiner Whg.etc. sind einfach entwürdigend und unterm Strich kommt nix raus dabei weil ich mir das Futter für unseren Kater noch leisten kann.
Diese Fragen darfst Du als HarzIV Empfänger alle 6 Monate beantworten, dazu sind Kontoauszüge der letzten drei Monate von Giro oder Spar vorzulegen, die aktuelle Lohnbescheinigung plus einmal ausfüllen lassen vom AG, der könnte ja was anderes schreiben, Miete, Heizung, Nebenkosten, Versicherungen, Auto etc. Und wehe die finden was, dann wirds ein richtiger Tanz.
Es ist einfach traumhaft wie man Behörden mit Arbeit vollpackt um Menschen zu kontrollieren und vorallem was das ganze kostet.
Ich mache das jetzt 4 Jahre lang und habe festgestellt, dass das Grundgesetz Harz IV Empfänger nicht mehr einschließt sondern dass ist auf solchen Ämtern ein Fremdwort.
MfG
Bernd69
Knallkopf
03.10.2008, 10:39
Nun habe ich doch beim genauen durchlesen der `Beipackzettel `festgestellt,das die wichtigste Anmerkung fehlte ! Nämlich die,in welcher Sprache ich die Formulare beantworten muß,um Leistungen zu erhalten ! Ist es nun Latein,Slawisch,Fachchinesisch oder doch Beamtendeutsch ??? :003:
Fischkutter
28.11.2008, 01:48
@ Knallkopf
Ich kann Dir nur empfehlen, nicht zu verzweifeln!
Wichtig sind am Ende folgende Größen:
Deine Einkünfte
abzüglich Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten, Kfz-Haftpflicht, einem pauschalen Betrag von EUR 30,00 für alle weiteren Versicherungen, den Mindesteigenbeitrag einer eventuellen Riesterrente und eines Freibetrages bis zu EUR 310,00, je nachdem wie hoch das Erwerbseinkommen ist.
Weiter relevant sind die Wohnkosten. Hier ist die Brutto(!)miete entscheidend. Hier wird dann von den Heizkosten ein pauschaler Wert in Höhe von 18 % für die Warmwasserbreitung abgezogen.
Nun wird anhand des SGB II (also Hartz4) der Bedarf der Familie ermittelt:
Antragsteller: 312,-
Ehepartner: 312,-
Kinder bis 14. Lj: 208,-
Kinder ab voll.14. Lj.: 278,-
zuzüglich der Wohnkosten.
abzüglich Kindergeld.
Eventuell gezahltes Wohngeld bleibt unberücksichtigt!
Übersteigt das oben ermittelte Einkommen den eben berechneten Gesamtbedarf, ist die Berechnung schon zu Ende! Das Einkommen ist höher als der Gesamtbedarf und somit besteht kein Anspruch auf Kinderzuschlag.
Ist das Einkommen aber nur wenige Euro unter dem Gesamtbedarf, hat der Antragsteller Anspruch auf Kinderzuschlag! Dann geht die Berechnung weiter.
Du siehst - es ist gar nicht so kompliziert! :003:
LG vom Fischkutter
Knallkopf
28.11.2008, 08:43
Ganz so einfach ist es dann doch nicht,da ich als alleinerziehender leider nicht zur Miete wohne,sondern meine Ex-Bahnwhg. gekauft habe und somit an die Bank zahle . Und gewisse Rücklagen zur Sanierung und Erhaltung der Whg. müssen dann eben auch sein .
Und sowas ist nicht vorgesehen !
Dabei würde es mir doch schon reichen,wenn ich meine monatliche Lohnsteuer für die Kinder zur Verfügung hätte,da meine Ex nicht Leistungsfähig ist und der Unterhaltsvorschuß ausgelaufen ist .
Bei solchen Fragen,wird einen wieder einmal richtig bewußt in was für einen Kinderfreundlichen Staat wir leben !
Vielleicht wäre mal eine Umfrage im Volk notwendig,wer es denn überhaupt erhält oder ob das Wort Kindergeldzuschlag nicht nur eine Erfindung für die Wahlplakate ist ?!
...serve doch einfach im Netz, da bekommst du Antworten zum Thema (z.b. Familienministerium.de)
Knallkopf
28.11.2008, 20:21
...serve doch einfach im Netz, da bekommst du Antworten zum Thema (z.b. Familienministerium.de)
In den Mnisterium habe ich sogar ( kostenpflichtig ) angerufen,es war ein nettes,aber erfolgloses Gespräch ....
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