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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : [Frage] An die Ticketexperten bezüglich des JobTicket´s



heetENkoel
30.07.2008, 19:36
Ich hatte heute mal wieder Nachtschicht und bin danach ziemlich Müde mit´n Zug heim.
Zug recht voll, Klimaanlage funktionierte auch schon nicht mehr. Naja, zweitrangig.
Irgendwann kam dann auch der Schaffner (The ZugChef himself)

Fahrkarte Bitte....

Ich mein JobTicket raus, was noch bis zum 31.7. Gültig ist. Habe dieses Ticket damals vor fast ein Jahr wo ich es bekommen hab in eine Klarsichthülle getan, die Ränder abgeschnitten und oben mit Tesa zugeklebt, das es nciht zergammelt.

Bisher hat das niemanden gestört. Bis Mr. Flitzpiepe heute morgen kam (Vielleicht ist der ja sogar hier im Forum, glaube aber ehr nicht)

Er machte nen Lauten weil er das Ticket bestempeln wollte. Ich sagte ihm, das sich daran bisher niemand gestört hat.

Er meinte dann das seit Anfang des Jahres JobTickets nciht mehr eingeschweißt werden dürfen.

Dann brummelte er noch "Ick mache ja meinen Job richtig genau so wie Sie ihren auch richtig machen" Da war der Groschen mal wieder gefallen "War klar, kann nur Berliner Starpersonal sein" dacht ich mir (nicht laut, um die Sache nciht noch zu verschärfen, wie ich es eigentlich sonst tu :004:)
So bleiben leider Klischees am Leben.

Ich meinte dann nur zu ihm, wenn es ihm Glücklich macht das Ticket zu entwerten solle er es gefälligst selber aufmachen.

Er fummelte dann so 3 Min dran rum bis er es endlich aufhatte. Zangenabdruck druff und gab es mir zurück, natürlich uneingepackt.



Nu meine Frage:

In wie weit hat das Kerlchen recht gehabt, das man das Jobticket entwerten muss und wo steht, das man es seit Anfang des Jahres nciht mehr eintüten darf?

thedfh
30.07.2008, 19:52
Zange auf dem Jobticket??? Das ist mir neu. Meins ist auch eingeschweißt, wie eigentlich bei fast jedem Kollegen. Noch nie hat sich einer dran gestört. Und ich bin erst die Tage privat kontrolliert worden.
Davon mal abgesehen, wenn die Kollegen jedesmal einen Zangenabdruck drauf machen müssen, wie schaut den das Ticket nach einem Jahr aus???? Wenn überhaupt noch was von übrig ist!

tickettussi
30.07.2008, 19:55
Der Zangenabdruck kommt nur zu Beginn der Gültigkeit drauf, genauso wie ein normales Monatsticket 1 x gezwickt wird. Wqarum? Keine Ahnung. Erstattung gibts eh nicht.

Hanseexpress
30.07.2008, 19:55
Ich zitiere (Absatz 2.9 Ungültigkeit einer Fahrkarte):
"Eine Fahrkarte ist ungültig, wenn (...) sie unbefugt abgeändert wurde."

Einschweißen einer Fahrkarte kann als "unbefugt abgeändert" betrachtet werden, d.h. die Fahrkarte ist dann formell "Ungültig".

Näheres findet man dazu in den Beförderungsbedingungen hier. (http://www.bahn.de/p/view/mdb/pv/pdf/agb/MDB51714-nvs_21.07.08.pdf)

thedfh
30.07.2008, 19:57
Hab mich gerade mal bei meinem Frauchen schlau gemacht. (ZUB) Sie sagt auch das einschweißen nicht gestattet ist und das einmal ein Zangenabdruck drauf muss. Warum weiß aber keiner.

heetENkoel
30.07.2008, 19:59
Ich zitiere (Absatz 2.9 Ungültigkeit einer Fahrkarte):
"Eine Fahrkarte ist ungültig, wenn (...) sie unbefugt abgeändert wurde."

Einschweißen einer Fahrkarte kann als "unbefugt abgeändert" betrachtet werden, d.h. die Fahrkarte ist dann formell "Ungültig".

Näheres findet man dazu in den Beförderungsbedingungen hier. (http://www.bahn.de/p/view/mdb/pv/pdf/agb/MDB51714-nvs_21.07.08.pdf)

Geändert habe ich sie ja nicht. Hab da nur nen Schutz drumgemacht, den man auch wieder entfernen kann.

Tastenquäler
30.07.2008, 19:59
[...]In wie weit hat das Kerlchen recht gehabt, das man das Jobticket entwerten muss und wo steht, das man es seit Anfang des Jahres nciht mehr eintüten darf?

Zu diesem Thema gibt es in regelmäßigen Abständen immer wieder Diskussionen im DB-Intranet.
Fazit: Der Zub hat recht. Die dazugehörige Regelung hat Dir ja bereits der Hanseexpress genannt.

heetENkoel
30.07.2008, 20:01
Hab mich gerade mal bei meinem Frauchen schlau gemacht. (ZUB) Sie sagt auch das einschweißen nicht gestattet ist und das einmal ein Zangenabdruck drauf muss. Warum weiß aber keiner.

Na dann wird das nächste Ticket nen Fledderlappen....

homeofthechosen
30.07.2008, 20:02
Jupp ich kenne das auch so.

Auch Zeitkarten des nationalen Tarifs müssen zu beginn IHrer Gültigkeit einen Zangenabdruck oben rechts erhalten.

tickettussi
30.07.2008, 20:02
Zu diesem Thema gibt es in regelmäßigen Abständen immer wieder Diskussionen im DB-Intranet.
Fazit: Der Zub hat recht. Die dazugehörige Regelung hat Dir ja bereits der Hanseexpress genannt.

Wenn ich aber nicht ins Intranet komme ? :002: bzw. wenn ich mein Job-Ticket bereits eine Zeit habe bevor dann diese Regelung kommt?

Maja
30.07.2008, 20:21
Irgendwann kam dann auch der Schaffner (The ZugChef himself)

Fahrkarte Bitte....


Bisher hat das niemanden gestört. Bis Mr. Flitzpiepe heute morgen kam (Vielleicht ist der ja sogar hier im Forum, glaube aber ehr nicht)


Dann brummelte er noch "Ick mache ja meinen Job richtig genau so wie Sie ihren auch richtig machen" Da war der Groschen mal wieder gefallen "War klar, kann nur Berliner Starpersonal sein" dacht ich mir (nicht laut, um die Sache nciht noch zu verschärfen, wie ich es eigentlich sonst tu :004:)

In wie weit hat das Kerlchen recht gehabt, das man das Jobticket entwerten muss und wo steht, das man es seit Anfang des Jahres nciht mehr eintüten darf?

hätte mir ein bischen mehr respekt gegenüber dem kollegen gewünscht.....

ich möchte nicht wissen wie du reagierst wenn dich jemand so in die höhe hebt...... :see no evil hear: :see no evil hear: :see no evil hear:

Hanseexpress
30.07.2008, 20:39
Na dann wird das nächste Ticket nen Fledderlappen....

Als Vorschlag falte das Job Ticket so das die Innenseite der Fahrkarte verdeckt ist und lass dir eine Einschiebefolie aus dem Reisezentrum geben, die haben da welche wo die Schüler ihre Berechtigungsausweise reinstecken können. Einen Griff nach der Öffnung und schon hast du das Job Ticket in der Hand.

liebe70
30.07.2008, 20:40
Ich hatte heute mal wieder Nachtschicht und bin danach ziemlich Müde mit´n Zug heim.
Zug recht voll, Klimaanlage funktionierte auch schon nicht mehr. Naja, zweitrangig.
Irgendwann kam dann auch der Schaffner (The ZugChef himself)

Fahrkarte Bitte....

Ich mein JobTicket raus, was noch bis zum 31.7. Gültig ist. Habe dieses Ticket damals vor fast ein Jahr wo ich es bekommen hab in eine Klarsichthülle getan, die Ränder abgeschnitten und oben mit Tesa zugeklebt, das es nciht zergammelt.

Bisher hat das niemanden gestört. Bis Mr. Flitzpiepe heute morgen kam (Vielleicht ist der ja sogar hier im Forum, glaube aber ehr nicht)

Er machte nen Lauten weil er das Ticket bestempeln wollte. Ich sagte ihm, das sich daran bisher niemand gestört hat.

Er meinte dann das seit Anfang des Jahres JobTickets nciht mehr eingeschweißt werden dürfen.

Der arme Kerl... Sich aufregen und dann noch falsche Angaben machen. Daß die Zeitkarten aus der Hülle entnehmbar sein müssen, gilt nicht erst seit Jahresanfang, sondern schon immer. In meinem alten Handbuch Zub (als das gute Stück noch DS 1066 hieß - also seit dem 01.01.1994) stand das schon so drin.


Dann brummelte er noch "Ick mache ja meinen Job richtig genau so wie Sie ihren auch richtig machen" Da war der Groschen mal wieder gefallen "War klar, kann nur Berliner Starpersonal sein" dacht ich mir (nicht laut, um die Sache nciht noch zu verschärfen, wie ich es eigentlich sonst tu :004:)
So bleiben leider Klischees am Leben.Ja, ja. Die alten Klischees... Dann schau Dir mal die Statements von Schirdewan an, er berlinert auch. Und das, obwohl er in Potsdam wohnt. Sowas aber auch. (@ Schirdewan: Nicht bös' gemeint, ist nur ein Vergleich:003:). Die wenigsten Berliner sprechen Dialekt. Meine bekloppte Halbschwester z.B. wohnt in Brandenburg - und berlinert so schlimm... :002:


Ich meinte dann nur zu ihm, wenn es ihm Glücklich macht das Ticket zu entwerten solle er es gefälligst selber aufmachen.Interessant, daß er tatsächlich so dämlich war und sich darauf einließ. Also ist seine Zange auch nicht richtig eingestellt. :003:

Vor Jahren (so um 1995 herum) arbeitete ich vorübergehend in Leipziger Zub und fuhr regelmäßig mit dem D350/351 "Arkona" von Halle/S. nach Basel und zurück. In Darmstadt stieg regelmäßig ein Reisender ein, der auch seine Zeitkarte in einer Plastikhülle hatte und sich weigerte, die Zeitkarte herauszunehmen. Irgendwann kontrollierte ich seine Zeitkarte, forderte ihn auf, diese aus der Hülle zu nehmen - und er weigerte sich. Ich ließ mir von ihm die Zeitkarte samt Hülle geben. Grinsend tat er das.

Ich führte die Zeitkarte in den Schlitz der Fahrkartenzange ein und drückte mit beiden Händen die Zange einmal kräftig zu. Danach gab ich ihm diese wieder zurück. Nun war Karte gestempelt - samt Hülle. Was der Reisende nämlich nicht wußte: Meine Zange war so eingestellt, daß sie nicht nur stempelt - sondern gleich prägt. :24::24::24:

Ich wünschte ihm noch einen schönen Tag, verbunden mit dem Hinweis, daß diese Art der Kontrolle bei der nächsten eingehüllten Fahrkarte von ihm erneut passieren würde. Er grinste danach nicht mehr - und wurde von mir auch nicht mehr in diesem Zug gesehen.:021:


Er fummelte dann so 3 Min dran rum bis er es endlich aufhatte. Zangenabdruck druff und gab es mir zurück, natürlich uneingepackt.Du weißt doch: Geteiltes Leid... :003:


Nu meine Frage:

In wie weit hat das Kerlchen recht gehabt, das man das Jobticket entwerten muss und wo steht, das man es seit Anfang des Jahres nciht mehr eintüten darf?Im Handbuch Zub, Module 601.4031 (über das Eintüten), 601.4301 und 601.4805 (Entwertungspflicht des Jobtickets M).

Gruß, Ralf


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*** Doppelter Beitrag automatisch zusammengeführt ***
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@Maja: Solange er nicht an das Berliner Dreamteam gerät, die einen Nürnberger Bordtechniker während seiner Arbeitszeit im Zug verhaften ließen... :24: :24: :24:

Gruß, Ralf

heetENkoel
30.07.2008, 20:45
hätte mir ein bischen mehr respekt gegenüber dem kollegen gewünscht.....

ich möchte nicht wissen wie du reagierst wenn dich jemand so in die höhe hebt...... :see no evil hear: :see no evil hear: :see no evil hear:


Also ganz so böse war das hier nicht gemeint...
Mr. Flitzpiepe und das Berliner Starpersonal kam da rein, weil er offen nen Lauten gemacht hat.
Sowas kann man auch diskreter regeln.

Zugchef stimmte in diesen Fall allerding´s.
Kerlchen ist nun wirklich nicht böse.

VT605
30.07.2008, 20:49
Mir war das bis jetzt auch alles neu. Mein Jobticket ist schon ein 3/4 Jahr alt, ich wurde auch schon mehrfach kontrolliert, aber einen Zangenabdruck hat da keiner draufgemacht.

heetENkoel
30.07.2008, 20:52
Um das gleich klarzustellen, ich hab nix gegen Berliner, Berlinerischen Dialekt oder sonst was. Aber manches Klischee ist halt vorhanden.

Wenn er miene Hülle bestempelt hätte wäre mir es auch egal gewesen, hätte wahrscheinlich sogar noch drüber gelacht. Ich nehm das ganze nicht so ernst wie es manchmal rüberkommt.

Was ich allerdings erschreckend finde ist, das er mit der Aussage "Ich mache meinen Job richtig" seine ganzen Vorgänger (und das waren viele in den knappen Jahr jetzt) indirekt als unfähig oder schluderig darstellt... um es mal weiterzuspinnen...

BillieJoe
30.07.2008, 21:11
Huhu also ich habe ein jobticket und familienbesuchsfahrt. Beide karten wurden bisher sogar zweimal gestempelt und ich habe es in einer hülle wo eine seite offen ist so dass man es leicht raus tun kann. Leider muss man den schein falten und am knick wird er ziemlich brüchig mit der zeit aber es hält durch. Schon fast ein jahr lol. Zum dialekt. Am schlimmsten wird in brandenburg berlinert. Frankfurt oder, usw. Teilweise auch noch in mv, speziell mst und uer. Lg billiejoe

liebe70
30.07.2008, 21:22
Was ich allerdings erschreckend finde ist, das er mit der Aussage "Ich mache meinen Job richtig" seine ganzen Vorgänger (und das waren viele in den knappen Jahr jetzt) indirekt als unfähig oder schluderig darstellt... um es mal weiterzuspinnen...

Da kann ich den Kollegen durchaus verstehen. Ich erlebe regelmäßig, wie schlampig einige meiner Kolleg/Innen arbeiten. Da werden z.B. gravierende Fehlinformationen an Fahrgäste gegeben, daß das einfach nur noch zum Köpfe schütteln ist. Ein bloßes Nachsehen in den internen Unterlagen seitens der Kollegen hätte genügt, um diese Fehlinformation gar nicht erst geben zu brauchen. Der nächste Zub, der dann kommt, hat dann mächtig zu kämpfen, um das alles wieder gerade zu rücken. Zum Dank wird er dann noch von den Fahrgästen als Korinthenkacker, unhöflich, unwissend und was weiß ich noch alles beschimpft. Und das nur, weil sein Vorgänger schlampig arbeitete. Mir ist das oft auch zur Genüge passiert - und irgendwann reicht es eben.

Alles andere... Ich mach' mich doch nicht zum Klops! Einen Hinweis geben, warum die Fahrkarte beanstandet wurde, reicht völlig. :001:

Gruß, Ralf

Spriddi
30.07.2008, 22:09
Grundsätzlich darf das ticket erst so haltbar gemacht werden, dass es vom Zub jederzeit entnommen werdeb kann , nachdem das jobticket einmal entstempelt wurde...

gibt es ne koril

Gremberg
30.07.2008, 22:18
Tach,

wir hatten anfang auch unsere Tickets eingeschweißt gehabt. Dann gab es Megga von Egga. Also das eintüten ist nach der KoRil so und so nicht erlaubt. Darum lasse ich jetzt schön mein Jobticket im Portmonai. Wenn sie es irgendwann nicht mehr lesen können, sind sie es seber Schuld.

tickettussi
30.07.2008, 22:18
Grundsätzlich darf das ticket erst so haltbar gemacht werden, dass es vom Zub jederzeit entnommen werdeb kann , nachdem das jobticket einmal entstempelt wurde...

gibt es ne koril

also in der Koril 015 0006 steht davon nichts :002:, hab ich mir grad durchgelesen, da gehts nur um Bestellung, Umtausch, Erstattung, Steuer etc.

Martin
30.07.2008, 22:36
Dafür gibt es ja eben die Ril 601 die Ralf bereits genannt hat. Es ist zulässig ein JobTicket in eine Hülle mit umlaufender Naht zu geben, sofern es auf Aufforderung aus dieser Hülle entnommen wird. Absolut unzulässig ist das Laminieren (Folie+Papier werden untrennbar verbunden) der Fahrkarte.

Spriddi
30.07.2008, 22:46
also in der Koril 015 0006 steht davon nichts :002:, hab ich mir grad durchgelesen, da gehts nur um Bestellung, Umtausch, Erstattung, Steuer etc.


steht im personalportal drin schick dir gerne den libk per pn morgen abend

Schwarzwaldbahnchef
31.07.2008, 12:51
Ich hatte heute mal wieder Nachtschicht und bin danach ziemlich Müde mit´n Zug heim.
Zug recht voll, Klimaanlage funktionierte auch schon nicht mehr. Naja, zweitrangig.
Irgendwann kam dann auch der Schaffner (The ZugChef himself)

Fahrkarte Bitte....

Ich mein JobTicket raus, was noch bis zum 31.7. Gültig ist. Habe dieses Ticket damals vor fast ein Jahr wo ich es bekommen hab in eine Klarsichthülle getan, die Ränder abgeschnitten und oben mit Tesa zugeklebt, das es nciht zergammelt.

Bisher hat das niemanden gestört. Bis Mr. Flitzpiepe heute morgen kam (Vielleicht ist der ja sogar hier im Forum, glaube aber ehr nicht)

Er machte nen Lauten weil er das Ticket bestempeln wollte. Ich sagte ihm, das sich daran bisher niemand gestört hat.

Er meinte dann das seit Anfang des Jahres JobTickets nciht mehr eingeschweißt werden dürfen.

Dann brummelte er noch "Ick mache ja meinen Job richtig genau so wie Sie ihren auch richtig machen" Da war der Groschen mal wieder gefallen "War klar, kann nur Berliner Starpersonal sein" dacht ich mir (nicht laut, um die Sache nciht noch zu verschärfen, wie ich es eigentlich sonst tu :004:)
So bleiben leider Klischees am Leben.

Ich meinte dann nur zu ihm, wenn es ihm Glücklich macht das Ticket zu entwerten solle er es gefälligst selber aufmachen.

Er fummelte dann so 3 Min dran rum bis er es endlich aufhatte. Zangenabdruck druff und gab es mir zurück, natürlich uneingepackt.



Nu meine Frage:

In wie weit hat das Kerlchen recht gehabt, das man das Jobticket entwerten muss und wo steht, das man es seit Anfang des Jahres nciht mehr eintüten darf?

Vergiss Ihn einfach! Typischer Fall von keine Ahnung!:20::20::20:

Dommehne
05.08.2008, 15:11
Was Fahrkarten anbelangt bin ich auch schon aufgefallen

Vor ein paar Jahren sind meine Frau und ich nach Wien gefahren. 1.Klasse. Wir zum FK-Schalter. Wir hatten Freifahrten für DB und ÖBB. Dann noch ein Rückfahrbillet 2. Klasse normaler Fahrpreis als 1.Klasse-Zuschlag.
Also in TS in den IR eingestiegen(Ja, das gab es damals noch). Kurz danach kam der Zugchef. Ich ganz stolz die Fahrkarten vorgelegt. Verdutztes Gesicht des ZC. Er könne mir diesem Billet als Zuschlag 1. Klasse nichts anfangen er bräuchte einen Übergang(kostete damals gleichviel wie das 2.Kl. Billet). Ich, dummes Gesicht. Wortwechsel hin und her. Zum Schluß ich grantig und ihn gefragt, ob ich aus Jux und Tollerei einfach eine 2.Kl. Fahrkarte kaufe wenn ich Freifahrten habe. Endeffekt: Zugchef stempelte die Billetchen nicht ab, meinte aber wir sollten sitzenbleiben. War sich wohl auch nicht sicher.

Im Übrigen gab es auf den restlichen Zügen kein Problem mehr.

Weis bis heute noch nicht wer recht hatte. Vielleicht weis ja einer vom Fach hier Bescheid.

Gruß Dommehne

liebe70
05.08.2008, 23:26
...Vor ein paar Jahren sind meine Frau und ich nach Wien gefahren. 1.Klasse. ... Wir hatten Freifahrten für DB und ÖBB. Dann noch ein Rückfahrbillet 2. Klasse normaler Fahrpreis als 1.Klasse-Zuschlag.
... Verdutztes Gesicht des ZC. Er könne mir diesem Billet als Zuschlag 1. Klasse nichts anfangen er bräuchte einen Übergang(kostete damals gleichviel wie das 2.Kl. Billet). ...

Moin, ich habe das Ganze mal auf die relevanten Daten gekürzt. Hier sind sie nochmal kurz und knapp und ggf. zum korrigieren:

2x DB-Freifahrtschein 2.Klasse
2x ÖBB-Freifahrtschein 2.Klasse
1x Hin-und Rückfahrkarte für 2 Personen, 2.Klasse Normalpreis, DB-Binnenverkehr*

*Hier bin ich mir nicht ganz sicher, was Du mit "ein Rückfahrbillet 2. Klasse normaler Fahrpreis" meinst. Es geht nicht daraus hervor, ob für eine oder zwei Personen nur DB-Binnenverkehr oder nicht.


Zum Schluß ich grantig und ihn gefragt, ob ich aus Jux und Tollerei einfach eine 2.Kl. Fahrkarte kaufe wenn ich Freifahrten habe.Solche Leute gibt es, die aus Unkenntnis (wahlweise eigner Unkenntnis oder Unkenntnis des Fahrkartenverkäufers) eine 2.Klasse-Fahrkarte kaufen und diese als 1.Klasse-Übergang nutzen wollen.


Endeffekt: Zugchef stempelte die Billetchen nicht ab, meinte aber wir sollten sitzenbleiben. War sich wohl auch nicht sicher.Eine schwache Kür. Entweder ich bin mir sicher, dann beanstande ich das und korrigiere den Abfertigungsfehler ( - und schreibe einen Zugbericht) oder ich bin schön stille.


Im Übrigen gab es auf den restlichen Zügen kein Problem mehr. Die dachten wohl: "Wer nichts macht, kann auch nichts verkehrt machen." Das ist oft genauso falsch.


Weis bis heute noch nicht wer recht hatte. Vielleicht weis ja einer vom Fach hier Bescheid.Der Zugchef hatte recht, auch wenn er es nicht begründen konnte. Siehe auch das alte Handbuch Zub (Bild im Anhang). Dort steht eindeutig beim Klassenwechsel: "Erheben sie den Unterschied zwischen den gew. Fpr (= gewöhnlichen Fahrpreisen)". Rein rechnerisch war das zwar richtig mit der 2.Klasse-Fahrkarte, aber das war es dann auch schon.

Günstiger wäre es gewesen, gleich eine Personalfahrt 1.Klasse zu lösen, obwohl...
Viele Fahrkartenverkäufer haben auch das nicht begriffen, besonders die im Osten der Republik nicht. Ich habe da so manche Fahrkarte einkassiert, die tarifwidrig war. Es wurde eine schöne Sammlung. :021:

Gruß, Ralf

tickettussi
05.08.2008, 23:39
Habe heute mittag auch schon überlegt.
Preislich wäre ist es aufs selbe rausgekommen. Das ist richtig, aber es stand halt nicht der richtige Text drauf :D und da grenzüberchreitend :confused: (innerhalb Deutschlands hätte man vermutlich einen Vermerk draufgemacht, den Kollegen drauf hingewiesen wie es richtig wäre, damit er es beim nächsten Mal weiß und die Sache wär erledigt gewesen




Günstiger wäre es gewesen, gleich eine Personalfahrt 1.Klasse zu lösen, obwohl...

Dann hätte er aber auch 1. Klasse Berechtigungsausweis gebraucht

liebe70
05.08.2008, 23:51
Dann hätte er aber auch 1. Klasse Berechtigungsausweis gebraucht

Nein, das brauchte er damals nicht. Zu Noch-Interregio-Zeiten (also bis zum 12.06.2004) war es für jeden möglich, Personalfahrten der 1.Klasse zu kaufen. Ein Fahrkarte 2.Klasse für einen Erwachsenen berechtigte als Personalfahrt in der 1.Klasse für


einmal Hin- und Rückfahrt
zweimal einfache Fahrt (Hinfahrt)
zwei Freifahrtberechtige je einmal einfache Fahrt (Hinfahrt),

jeweils auf der eingetragenen Strecke zu reisen. Die Geltungsdauer betrug 1 Monat.

Gruß, Ralf

tickettussi
05.08.2008, 23:59
Nein, das brauchte er damals nicht. Zu Noch-Interregio-Zeiten (also bis zum 12.06.2004) war es für jeden möglich, Personalfahrten der 1.Klasse zu kaufen. Ein Fahrkarte 2.Klasse für einen Erwachsenen berechtigte als Personalfahrt in der 1.Klasse für


einmal Hin- und Rückfahrt
zweimal einfache Fahrt (Hinfahrt)
zwei Freifahrtberechtige je einmal einfache Fahrt (Hinfahrt),

jeweils auf der eingetragenen Strecke zu reisen. Die Geltungsdauer betrug 1 Monat.

Gruß, Ralf


Asche über mein Haupt. An diese 1. Klasseregelung für Fahrvergünstigungsberechtigte 2. Klasse kann ich mich wirklich nicht mehr erinnern ***schäm***. Personalfahrkarte = Kinderfahrkarte = Deine Erklärungen ist klar, aber 1.Klasse :confused: Egal ist eh schon lang vorbei.

Aber mit Interregio hatte das doch nichts zu tun :confused:, das ist halt der allgemeinen Neustrukturierung des Fahrvergünstigungsmodells zum Opfer gefallen (geändert worden)

liebe70
06.08.2008, 00:07
Ich schrieb das mit den "Noch-Interregio-Zeiten" ja auch nur, weil Dommehne es erwähnte. Ich kann - wenn gewünscht - die alten Unterlagen und die Kopien der von mir einkassierten Personalfahrten heraussuchen und hier einstellen. Vielleicht kommt dann die eine oder andere Erinnerung wieder... ;)

Gruß, Ralf

tickettussi
06.08.2008, 00:14
Ich schrieb das mit den "Noch-Interregio-Zeiten" ja auch nur, weil Dommehne es erwähnte. Ich kann - wenn gewünscht - die alten Unterlagen und die Kopien der von mir einkassierten Personalfahrten heraussuchen und hier einstellen. Vielleicht kommt dann die eine oder andere Erinnerung wieder... ;)

Gruß, Ralf

Die alten Tarifbestimmungen glaube ich sind nicht mehr so wichtig (und wären auch Internas, wenn auch veraltet), aber einkassierte Fahrscheine könnten schon lustige Geschichten erzählen und Erinnerungen wecken. :005:

liebe70
06.08.2008, 00:50
Ich habe die Fahrkarten schon herausgesucht... :)

Gruß, Ralf

Dommehne
06.08.2008, 19:18
Moin, ich habe das Ganze mal auf die relevanten Daten gekürzt. Hier sind sie nochmal kurz und knapp und ggf. zum korrigieren:

2x DB-Freifahrtschein 2.Klasse
2x ÖBB-Freifahrtschein 2.Klasse
1x Hin-und Rückfahrkarte für 2 Personen, 2.Klasse Normalpreis, DB-Binnenverkehr*

*Hier bin ich mir nicht ganz sicher, was Du mit "ein Rückfahrbillet 2. Klasse normaler Fahrpreis" meinst. Es geht nicht daraus hervor, ob für eine oder zwei Personen nur DB-Binnenverkehr oder nicht.

Solche Leute gibt es, die aus Unkenntnis (wahlweise eigner Unkenntnis oder Unkenntnis des Fahrkartenverkäufers) eine 2.Klasse-Fahrkarte kaufen und diese als 1.Klasse-Übergang nutzen wollen.

Eine schwache Kür. Entweder ich bin mir sicher, dann beanstande ich das und korrigiere den Abfertigungsfehler ( - und schreibe einen Zugbericht) oder ich bin schön stille.

Die dachten wohl: "Wer nichts macht, kann auch nichts verkehrt machen." Das ist oft genauso falsch.

Der Zugchef hatte recht, auch wenn er es nicht begründen konnte. Siehe auch das alte Handbuch Zub (Bild im Anhang). Dort steht eindeutig beim Klassenwechsel: "Erheben sie den Unterschied zwischen den gew. Fpr (= gewöhnlichen Fahrpreisen)". Rein rechnerisch war das zwar richtig mit der 2.Klasse-Fahrkarte, aber das war es dann auch schon.

Günstiger wäre es gewesen, gleich eine Personalfahrt 1.Klasse zu lösen, obwohl...
Viele Fahrkartenverkäufer haben auch das nicht begriffen, besonders die im Osten der Republik nicht. Ich habe da so manche Fahrkarte einkassiert, die tarifwidrig war. Es wurde eine schöne Sammlung. :021:

Gruß, Ralf

Hallo zusammen

Freut mich das ihr mir Klarheit über die Sache verschafft. Habt herzlichen Dank dafür. Ich hatte übrigens damals eine Fahrkarte 2. Kl. Hin und zurück für einen Erwachsenen normaler Fahrpreis, da ich als einzelne Person ja mit einer einfachen Fahrkarte hin und zurück 1. Kl. fahren konnte aber wir ja zwei Personen waren.

Ich bin damals extra zu einer FK in der Nähe gefahren, dort hat man mich dann so beraten. Hätte vielleicht auch meine Klappe halten sollen, dachte ja aber das ich im Recht wäre.

Nun heute geht das ja nicht mehr. Heute kaufe ich immer einen Übergang in die 1. Kl. den die fahre ich mit meiner Frau weiterhin.

Eine 1. Kl. Personalfahrkarte zu kaufen habe ich mir auch überlegt, aber dann hätte ich ja ab Grenze dann wieder einen Übergang gebraucht und man hat mir davon abgeraten.

Dankbare Grüsse an Euch von Dommehne

little_Duffy
11.09.2008, 20:23
"War klar, kann nur Berliner Starpersonal sein" dacht ich mir (nicht laut, um die Sache nciht noch zu verschärfen, wie ich es eigentlich sonst tu :004:)
So bleiben leider Klischees am Leben.

Hallo ich mußte letztes Jahr zwangsweise beim Jobticket der DB AG arbeiten!Dort wurde mir auch gesagt,dass man weder abschnippeln noch einschweißen darf.Wegen Fälschungsversuch...wohl.Naja ich war dort nicht sehr lang,deshalb kann ich dir nicht sagen wo das steht!

Ach noch was: Was hast du gegen Berliner?

homeofthechosen
11.09.2008, 20:35
Richtig ganz genau, einen laminierten Fahrschein kann man nicht kontrollieren .... ganz klare Sache. Ich würde den einziehen und dir nen neuen verkaufen ....

liebe70
11.09.2008, 20:42
Richtig ganz genau, einen laminierten Fahrschein kann man nicht kontrollieren .... ganz klare Sache. Ich würde den einziehen und dir nen neuen verkaufen ....

Eine Sichtprüfung geht immer - und wenn man die "richtige" Zange hat, läßt sich so'n laminierter Fahrschein auch abstempeln... :021:

Gruß, Ralf

homeofthechosen
11.09.2008, 20:44
Jupp aber du kannst ja das Papier so garnicht testen, also doch einziehen :D

Mit der richtigen Zange kannste sogar nen Plastikfahrschein stempeln.

Die Zangen "made in Aschersleben" sind halt top.

KaEffV
15.10.2008, 21:33
Hallo,

habe im BKU eine Seite über Anträge etc. gefunden und habe herrausgefunden,das es leider nicht gültig war :(
Gilt wie die Tarifliche Gleichstellung bei normalen FK.

Laileena
16.10.2008, 09:11
Mir hat ja auch schon nen Schaffner versucht meine Regiokarte zu stempeln...
Völlig Blödsinnig... Hab so nen kleines Kärtchen, kostet 33,50 im Monat kannste überall in Freiburg und Umgebung rumtuckern, da haste ne Hülle zu, wo dann noch Name, Schulstempel (Azubis/Schüler) drinnen ist und ne Nummer... Nummer gehört auf das Ticket und gut is, wollte er mir das Dingens stempeln... Man muss dazu sagen, dass ist ca. 5x3 cm groß... bei durchschnittlich 30 Tagen und insgesamt 60 Abdrücken siehste davon dann wohl nichts mehr... Ich bin dann ausgestiegen, und erst mal geflüchtet... Am Service-Point wurde er dann aufgeklärt dass man die Regiokarten nicht zu stempeln hat...Aber das war echt nervig...20 Minuten Diskussion... Das Beste war, der hat mir das Ding ja genau über die Nummer gestempelt so dass du die nicht mehr richtig lesen konntest, bei der nächsten Kontrolle hätte ich dann ein Problem gehabt.
Hab dann eine neue bekommen, weil er meine andere ja in dem Sinne ungültig gemacht hatte...

ZVV-ZuS
16.10.2008, 10:37
Mit der richtigen Zange kannste sogar nen Plastikfahrschein stempeln.

Die Zangen "made in Aschersleben" sind halt top.

unsere sind doch wohl auch top. Wusstest du, dass man damit neben GAs sogar Diensthemden lochen kann. Hat ne Klassen-Komolitonin von mir damals mit ihrem Lernbegleiter ausprobiert. Also, das nenn ich Qualität ..ggg

homeofthechosen
16.10.2008, 10:53
unsere sind doch wohl auch top. Wusstest du, dass man damit neben GAs sogar Diensthemden lochen kann. Hat ne Klassen-Komolitonin von mir damals mit ihrem Lernbegleiter ausprobiert. Also, das nenn ich Qualität ..ggg

UNsere Zangen sind ebenso wie die der DB auch aus Aschersleben, sind genau die selben Modelle :D .

EDIT: http://www.zifferndruck.de/

Schweizkutscher
16.10.2008, 11:04
Die Zangen "made in Aschersleben" sind halt top.

Jaja, die gute alte Ostqualitätsware, aber ich glaub das gehört nicht hier rein. Deswegen OT.

gummibahnfahrer
17.10.2008, 00:43
Habe ein VRS Jobticket Üt VRR/VRS, da ich in Köln arbeite und in Düsseldorf wohne.
Wie ich am Freitag gewschafft und genervt vom Dienst kam ,wohlgemerkt ich saßin kompletter TF-UBK im Zug.Kontrollierte der KIN mein Jobticket las es im MT und jetzt kommt das schärfste er wollte noch meinen Perso sehen.Ich glaub es geht los,wen ich diesen KIN dabei habe und er kommt zu mir nach vorne,laß ich mir auch von ihm den Konzernausweis zeigen.Ich war selber 5 Jahre KIN,dabei habe ich Kollegen,Polizisten und Stammkunden in Ruhe gelassen.Aber die Zeiten scheinen sich geändert zu haben.
PS Hatte auch den typischen mürrischen und gelangweilten Eisenbahnergesichtsausdruck drauf.

homeofthechosen
17.10.2008, 03:38
Ja, lieber Gummibahnfahrer, aber es wird leider auch mit den Mitarbeiterfahrkarten, wie Job-Ticket, Freifahrten, Regio-Tickets sehr sehr viel Unfug getrieben und dein Kollege hat auch nur seine Arbeit gemacht.

Nimms ihm einfach nicht übel, es ist sein gutes Recht.

Und zudem gibt es auch viele viele Leute, die (leider) zu Unrecht UBK besitzen, siehe hier auch die diversen Threads hier im Forum.

Sion
20.01.2009, 12:43
Ich denke mal die KIN's und Zub's machen nur ihre Arbeit und müssen laut Vorschrift zum Jobticket, Freifahrt etc. eben auch den Konzernausweis sehen. Klar für manche ne unnötige Fummelei im Geldbeutel dann noch die Checkkarte raussuchen, aber man kanns auch in ein Mäppchen zusammen mim Ticket machen und gut is, ist doch das geringste Problem.

Habe übrigends von vielen Mitarbeitern schon gehört, das früher nicht so streng unter Kollegen kontrolliert wurde wie heute, naja muss man wohl einfach hinnehmen.