Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : [Hinweis] Rubrik: witzige Urteile deutscher Gerichte
sven0403
20.03.2010, 11:02
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,684683,00.html#ref=rss
Sein Bürokomplex lag zu 75 Prozent im ehemaligen West-Sektor, der Haupteingang zu seinem Arbeitsplatz aber im Osten. Das Berliner Sozialgericht entschied am Freitag in einem besonderen deutsch-deutschem Rechtsstreit. Das Ergebnis: Der Haupteingang eines Arbeitsplatzes kann ausschlaggebend für die Höhe des Arbeitslosengeldes eines Mitarbeiters sein.
Man könnte heulen 20 Jahre nach der deutschen Einheit, kann es immer noch solche Urteile geben.
Nun könnte man fragen, was will der Kerl ?
Sind knapp 2000 € fürs Nichtstun nicht ausreichend, doch hier geht es meiner Meinung nach ums Prinzip.
Gruß Sven
Gallusrowdy
20.03.2010, 11:22
dazu sag ich nur: Deutschland einig Vaterland
macmoldis
20.03.2010, 12:12
nagut, witzig find ich das nicht
Wer in einem Gebäude arbeitet, das nach dem Mauerfall auf dem ehemaligen Todesstreifen mit dem Haupteingang auf der Ostseite gebaut wurde, bekommt einen niedrigeren Höchstsatz. Diejenigen, die ihren Arbeitsplatz durch einen Haupteingang auf der Westseite betreten können, bekommen den vollen Betrag.Das gleiche Haus wohlgemerkt ... aber warum zieht man nicht einfach eine weiße Linie durchs Haus, damit jeder weiß auf welcher Hälfte sein Schreibtisch steht
witzig ist dann eher das
Eine besondere Ironie enthält das Urteil, weil der Kläger durch einen Hintereingang täglich in sein Büro am Potsdamer Platz gelangt sein könnte, ohne jemals einen Fuß ins ehemalige Ost-Berlin zu setzen – selbst in dem Gebäude hat er sich möglicherweise stets auf der Westseite bewegt
Sind knapp 2000 € fürs Nichtstun nicht ausreichendAls Geschäftsführer eine Immobilienfirma hat er vorher wohl gut verdient und dementsprechend auch reichlich an Arbeitslosenversicherung abgeführt. Und da er den "nur" Höchstsatz bekommt, stände ihm prozentual gerechnet wohl mehr zu.
Und wenn er keine neue Beschäftigung findet, dauert's gar nicht lange, dann bekommt auch er nur noch Hartz IV, egal wieviel er vorher an Arbeitslosenversicherung er vorher gezahlt hat.
Larry Laffer
20.03.2010, 17:16
2000 Euro fürs Nichtstun. Na da hat Herr Westerwelle wohl einen Wähler gefunden.
sven0403
20.03.2010, 19:51
2000 Euro fürs Nichtstun. Na da hat Herr Westerwelle wohl einen Wähler gefunden.
Ich antworte dir mal mit einem Zitat aus meinem Beitrag
Nun könnte man ............ fragen, was will der Kerl ? ich habe vielleicht vergessen das Wort "provokativ" zu verwenden, das macht mich aber noch lange nicht zu einem Fan von Westerwelle.
Gruß Sven
Ich antworte dir mal mit einem Zitat aus meinem Beitrag ich habe vielleicht vergessen das Wort "provokativ" zu verwenden, das macht mich aber noch lange nicht zu einem Fan von Westerwelle.
Gruß Sven
Das hat bestimmt niemand vermutet und Larry´s Bemerkung war eher ironisch.
Was mich an dem Fall aber wirklich stört, ist die immer noch bestehende Ungleichheit zwischen Ost und West. Das sich die Höchstsätze für das ALG I nach den gezahlten Löhnen richtet, ist ja in Ordnung. Das es aber zwanzig Jahre nach der Wiedervereinigung immer noch Einkommensunterschiede auf Grund der alten Demarkationslinien der Besatzungsmächte gibt, will mir nicht in den Kopf.
Aus dem Artikel geht leider nicht hervor, ob der Mann
a) nach Westtarif bezahlt wurde
b) in welchem Sektor er wohnte
Die Bemerkung, dass 2000 € ja wohl genug seien, ist nicht Ziel führend. Dieser Mann hatte (nach West-Tarif) ein Nettoeinkommen von rund 3.280 € und wäre damit auf 2.200 € ALG I gekommen, wofür er ja vermutlich auch Beiträge gezahlt hat. Seinen Lebensstandart (Miete/Eigenheim etc.) wird er darauf eingerichtet haben. Da sind die 200 € Differenz schon ein erheblicher Betrag.
Nun kann man argumentieren, dass niemand so viel (3.280 € netto) verdienen muss, 2.000 € reichen ja auch. Oder auch 1.500,00 € oder 1.000,00 €. Oder vielleicht 359,00 € ? Warum überhaupt Einkommensunterschiede? Warum überhaupt Einkommen? Ein Schlafplatz und eine warme Mahlzeit tun es doch auch, oder nicht?
O.K., das war jetzt wirklich provokativ und von mir nicht ernst gemeint.
Die Frage ist ja erstmal, nach welcher Regelung hat er Beiträge für die Arbeitslosenversicherung gezahlt. Da im Osten die Beitragsbemessungsgrenze niedriger ist als im Westen, gibt es halt weniger Arbeitslosengeld. Wenn sein Chef halt zuviel vom Lohn abgezogen hat, muss er ihn verklagen :004:. Ob er es ihm konkreten Fall macht, würde ich aber bezweifeln:24:.
Das wäre aber mal interessant, wenn sich einer selber verklagt.
macmoldis
20.03.2010, 21:04
Aus dem Artikel geht leider nicht hervor, ob der Mann
a) nach Westtarif bezahlt wurde
b) in welchem Sektor er wohnte
a) gibt es für Geschäftsführer überhaupt einen Tarif
b) siehe Überschrift: "Warum ein Wessi nur Ost-Stütze bekommt"
a) gibt es für Geschäftsführer überhaupt einen TarifNein, darum der Höchstsatz.
b) siehe Überschrift: "Warum ein Wessi nur Ost-Stütze bekommt"
Da habe ich sicher etwas überlesen. Es ändert aber nichts an meiner Kritik an der noch immer angewendeten Praxis der unterschiedlichen Rechtsprechung an den Demarkationslinien.
Heißt es nicht: "
http://www.youtube.com/watch?v=KU8HXtl5diQ"]Eingkeit in Recht und Freiheit"[/URL] und "[URL="http://www.youtube.com/watch?v=DTV92wqYjfA" ?
Larry Laffer
21.03.2010, 02:51
Wir sollten vielleicht einmal ausdrücklich festhalten, daß Arbeitslosengeld 1 keine Sozial- sondern eine Versicherungsleistung ist.
Und aus dieser Warte betrachtet kriegt der Versicherungsnehmer, dessen Haus abgebrannt ist, auch fürs Nichtstun ein neues bezahlt. Wie das bei Versicherungen eben üblich ist.
Knallkopf
27.03.2010, 09:44
Und erst das Urteil über die Opas die ihren Finanzheini im Kofferraum verfrachtet hatten um an ihr geprelltes Geld zu kommen .....
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