Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : [Frage] Negativbescheinigung steuerfreie Verpflegungszuschüsse
Susi Sorglos
19.12.2009, 15:21
Ich habe mal wieder Stress mit meinem Erzfeind Finanzamt. Diesmal geht es um die steuerfreien Verpflegungszuschüsse. (also bei den Werbungskosten wo man die Tage mit mehr als 8, 14 oder 24 Stunden Abwesenheit entsprechend mit 6,-, 12,- oder 24 Euro geltend machen kann)
1. musste schon mal jemand diese Anzahl der Tage nachweisen? wenn ja, wie habt ihr das gemacht? Ich habe mich am Dienstplan orientiert und dann realistisch aufs Jahr hoch gerechnet.
2. musste schon mal jemand die Tatsache selbst, dass man keine STEUERFREIEN Verpflegungszuschüsse bekommt, nachweisen? Unser FA will eine entsprechende Negativbescheinigung haben, da das "Nichteintragen" in der Lohnsteuerbescheinigung nicht ausreicht. Auch ein Beispiel-Lohnzettel, auf dem ja diesbezüglich auch nichts steht, würde nicht ausreichen, da es ja sein könnte, dass man das anderweitig noch ausgezahlt bekäme...
Nun habe ich nach einer solchen Bescheinigung gefragt. Zuerst beim Lohnabrechner, der sagt, sowas kennt er nicht, das macht evtl. die Personalabteilung. Also dort angerufen und folgendes zur Auskunft bekommen:
"sowas gibts nicht, haben wir noch nie ausgestellt. Steht doch alles auf dem Lohnzettel..." Ich hab erklärt, dass das eben nicht ausreicht und man möge doch bitte bestätigen, dass er keine steuerfreien Zuschüsse bekommt. Und da sagt der mir doch glatt, ich solle einfach ALLE Lohnzettel von 2008 vorbei bringen, dann schaut er selber nach, ob da auch nichts draufsteht davon, und dann könnte man ja ausnahmsweise was dazu schreiben, aber üblich sei das nicht..." ???!!!
Davon mal ganz abgesehen, ist es mir unverständlich wieso eine Lohnbuchhaltung nicht einfach anhand der Personalnummer einen Auszug aus der EDV machen kann, um diese Infos zu bekommen...
So und wenn ich nun schon beim leidlichen Thema Steuer bin - hat jemand was aktuelles wieviel man fürs Uniform Waschen pro Waschladung ansetzen kann? Meine letzten Zahlen sind noch aus grauer DM Zeit..
Ach ja ..., das Finanzamt und die Schichtarbeiter mit Ausbleibezeiten!:105:
Eine endlose Geschichte!:045:
Vorschlag: Setze die Beiden aufeinander an. Lass Dir vom FA schriftlich bescheinigen, daß sie eine solche Bescheinigung brauchen. Wenn sie sie Dir nicht geben wollen/können, dann bestehe auf die Nennung des Paragraphen aus dem Steuergesetz, wo das steht, daß Du eine solche Negativbescheinigung beibringen musst!
Dieses Schreiben geht an den AG, der ist dann in der PFLICHT, alles zu bestätigen!:106:
Ich hasse es, wenn sie einen von Pontius zu Pilatus schicken ... !:045:
Trennhuepfer
19.12.2009, 15:45
kenne das leidvoll aus eigener Erfahrung...
Ich lasse mir von meinem AG jedes Jahr unter Kopfschütteln, die PSN (Monatsstundennachweise) in einem Bündel ausdrucken und per Stempel beglaubigen..
dann fängt für mich die Rechnerei an...
Bis vor 3 Jahren musste ich sogar einen Nachweis erbringen, daß Lokführer ein Beruf mit Fahrtätigkeit ist.
Das Verlangen eines Gespräches mit dem, dem sachbearbeiter übereordneten Dienstvorgesetzten, brachte auch nichts, weil der es auch nicht verstand...
Grüsse von einem Opfer von Behördenwillkür !
Gallusrowdy
19.12.2009, 16:39
Trenni dauert zwar ersteinmal, hilft aber für die Zukunft. Das FA soll Dir das doch streichen, das müssen sie Dir begründen. Wiederspruch einlegen und dagegen klagen. Beim nächsten Mal sind die vom FA dann schlauer. Oder sie müssen Dir eine Klage an den Hals binden wegen Steuerhinterziehung. Manche Finanzbeamte tun so als ob sie das aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Hatte das Problem das erste Mal auch, da wollte der Knilch das nicht annehmen. Wo ich auf ein Schriftstück bestand ging das alles sehr schnell. War zwar Ausbleibezeiten wegen privater Sachen und wollte mir weiß machen das es nicht geht.
Susi Sorglos
19.12.2009, 17:19
...
Bis vor 3 Jahren musste ich sogar einen Nachweis erbringen, daß Lokführer ein Beruf mit Fahrtätigkeit ist.
Das Verlangen eines Gespräches mit dem, dem sachbearbeiter übereordneten Dienstvorgesetzten, brachte auch nichts, weil der es auch nicht verstand...
Grüsse von einem Opfer von Behördenwillkür !
:13: Echt? :13:
Unglaublich! In welcher Welt leben denn die Finanzbeamten? Wenn ja wohl eines offensichtlich ist, dann das der Beruf des Lokführers untrennbar mit Fahrtätigkeit verbunden ist. Bei einem Gastro MA ist es ja noch nachvollziehbar. Der könnte ja genausogut in einer Kantine arbeiten, aber bei einem Lokführer... :0102::078:
:13: Echt? :13:
Unglaublich! In welcher Welt leben denn die Finanzbeamten? Wenn ja wohl eines offensichtlich ist, dann das der Beruf des Lokführers untrennbar mit Fahrtätigkeit verbunden ist. Bei einem Gastro MA ist es ja noch nachvollziehbar. Der könnte ja genausogut in einer Kantine arbeiten, aber bei einem Lokführer... :0102::078:
Der Finanzbeamte hatte wahrscheinlich die Aussage unserer ehemaligen Personalchefin(Frau S.) gelesen, das eigentlich die Technik alles macht und fährt, der Lokführer sitzt da nur so rum auf dem Führerstand.:003:
stulli12
19.12.2009, 17:46
Die Finanzämter richten sich nach irgendwelchen internen Anweisungen, meist Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen oder der Oberfinanzdirektion. Ich würde beim Finanzamt erstmal die rechtliche Grundlage für diese Forderung erfragen (einfach sagen, die Firma braucht es zum abheften). Falls ein entsprechendes Dokument genannt wird, kann man damit zum Arbeitgeber marschieren und der muss sich um die Ausstellung kümmern ohne den Mitarbeiter hin und her zu schicken.
Ich hatte selbiges Problem mit Negativbescheinigung mal, weil das FA bei mir die Verheimlichung von Zinseinkünften vermutete (haha). Ich habe das Finanzamt um eine Liste aller in Deutschland tätigen Finanzdienstleister und eine entsprechende Anzahl frankierter Briefumschläge gebeten und vorsorglich schon mal die Abgabefrist erweitern wollen. Schließlich hat man sich mit einer schriftlichen Erklärung mit dem Schlusssatz "Ich erkläre, dass meine Angaben vollständig und wahr sind." zufrieden gegeben.
Knallkopf
22.02.2010, 08:40
Wie hatten wir es nur früher in der DDR ohne Lohnsteuererklärung überlebt ???? Da brauchten wir unsere Freizeit nicht auf Behörden und Ämtern verbringen .....
Die wussten eben, wieviel Du hattest!
Bankgeheimnis war die Beschreibung dafür, wie schwierig die Banken zu finden waren, wenn man sie brauchte!
Heizhuepfer
16.04.2010, 14:55
Ich hocke gerade vor der Steuererklärung für letztes Jahr. Bisher habe ich die Verpflegungspauschale (VP) immer für die Zeit, die ich mich außer Haus befand berechnet. Im letzten Jahr wollte mir die Dame verklickern, dass man die VP seit 2007 nur noch für die Zeit außerhalb der Arbeitsstätte erstattet bekommt (mir wurde aber trotzdem deutlich mehr erstattet, als mir die Frau Beamtin errechnet hatte).
Habe jetzt auch schon ein wenig gesurft, leider wurde meine Frage nicht zur vollsten Zufriedenheit beantwortet.
Hat jemand von Euch zuverlässige Angaben bzw. Quellen, auf die ich mich verlassen kann?
Gruß
Marco
Trennhuepfer
16.04.2010, 15:23
Tja, den Kampf habe ich auch jedes Jahr, da ich dieses und letztes Jahr mich an den Lohnsteuerhilfering gewendet habe, wurde mir aber auch das als gültig bestätigt, was ich mir selbst zusammengesucht habe, einfach mal in den Anhang schauen :003:
Gerd Belo
16.04.2010, 15:30
1. musste schon mal jemand diese Anzahl der Tage nachweisen? wenn ja, wie habt ihr das gemacht?
Nachweisen nicht. Ich reiche jedes Jahr einen Zettel ein, auf der ich die Anzahl der monatlichen geleisteten Schichten aufliste, getrennt nach Ausbleibezeiten (0/>8/>14). Damit sind alle Positionen, an denen die Anzahl von Arbeitsschichten abgefragt wird, erledigt. Die Gesamtanzahl ist NIEDRIGER als die Teoretische, die man prinzipiell ansetzen könnte. Rückfragen habe ich bisher dazu nicht bekommen. Wenn man allerdings mehr Fahrten zur Dienststelle nachweisen will, kommt man irgendwo in einen Konflikt mit der Anzahl der Schichten, für die man Verpflegungszuschüsse geltend macht. (Hier zahlt sich evtl. Ehrlichkeit aus...... :003:) Es bleibt also abzuwägen, ob eine höhere Gesamtschichtanzahl nicht zu einem höheren Abzug führt, als die Anzahl der Schichten für die Verpflegungspauschale. Letzteres insbesondere dann, wenn man einen steuerfreie Verpflegungspauschale erhalten hat. Verpflegungspauschalen kann man, muss man aber nicht angeben.
2. musste schon mal jemand die Tatsache selbst, dass man keine STEUERFREIEN Verpflegungszuschüsse bekommt, nachweisen?Nein. Die Forderung wird dem Finanzamt auch schwerfallen, denn der Arbeitgeber ist steuerrechtlich verpflichtet, steuerfreie Zuschüsse in den an das Finanzamt übermittelten Daten auszuweisen. Ist kein solcher Betrag ausgewiesen, wurden entsprechende Beträge nicht gezahlt.Das Finanzamt ist übrigens verpflichtet, gegen Arbeitgeber rechtlich vorzugehen, die falsche Daten übermitteln. :003:
Heizhuepfer
16.04.2010, 20:33
Da hat mir die Dame im letzten Jahr wohl einen Bären aufgebunden.
Vielen lieben Dank, Herr Kollege!!! :-)
Gruß von Huepfer zu Huepfer...
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