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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urlaubsregelung



Knallkopf
22.07.2009, 11:10
Unsere neueste,familienfreundliche Errungenschft lautet : Nur noch 15 Tage Urlaub im Jahr dürfen/ müssen/ sollen in den Ferien genommen werden ! Die restliche Tage sollen dann außerhalb der Ferien genommen werden .
Ist dann so ein Urlaub noch erholsam,wenn man den normalen Alltag erlebt zu Hause ??? Denn wer will schon ständig ohne Familie alleine verreisen ???
Jeder der noch Familie und Kinder hat,die noch in Kita und Schule gehen und die Problematik der Schließzeiten / Ferien, -betreuung kennt wird sich dafür bedanken !
Genauso wie Kollegen,deren Kinder nun erwachsen sind und die nun endlich einmal in der preiswerteren Vor- oder Nachsaison Urlaub buchen wollen und nun in den Ferien Urlaub machen sollen .
Jahrelang klappte es,das auf die mit Kindern Rüchsicht genommen wurde,zum gegenseitigen Nutzen für alle Beteiligten !
Und nun ???
Reicht es nicht schon das wir an We ,zu Feiertagen / Weihnachten etc.und Nachts arbeiten gehen ???
Muß uns nun auch noch der Familienurlaub kaputt gemacht werden ???
Denn die Betriebe rufen nicht in den Schulen an und sorgen dafür das die Kinder zur Urlaubszeit der Eltern Schulfrei haben .....

Heizoelferrarifahrer
22.07.2009, 11:15
Wir haben zur Zeit ein wenig das Problem wie wir den Jahresruheplan mit Haupturlaub umsetzen aber es darf noch gewählt werden wann in den Urlaub(ohne Kinder nicht in den Ferien,mit Kindern in den Ferien) gegangen werden kann .

Knallkopf
22.07.2009, 11:20
Ihr habt schon einen neuen Jahresruhetagsplan ????

Heizoelferrarifahrer
22.07.2009, 13:44

wir machen uns nen Kopp wie es funktionieren soll:021::24::021::24:
ansonsten nix neues bei dem Thema

BR 143
22.07.2009, 15:34
Zum Thema:

Ich weiß gar nicht was hier alles geregelt werden muss. Das Urlaubsgesetz regelt die Geschichte doch ganz eindeutig: In den Ferien haben Mitarbeitern mit schulpflichtigen Kindern Vorrang vor jenen ohne Kindern, gefolgt von Mitarbeitern deren Ehepartner in Betrieben mit Betriebsruhen arbeiten.

Der genaue Text lautet wie folgt:
Zitat BUrlG:
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Zitat Ende

Und das ist die Website dazu:
http://bundesrecht.juris.de/burlg/__7.html

Daraus ergibt sich für mich folgende Rangfolge:

1. Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern
2. Mitarbeitern mit Lebenspartner in Betrieben mit Betriebsruhe
3. Mitarbeiter mit nicht schulpflichtigen Kindern
.
.
.
.
.
.
999. Mitarbeiter mit nix

Und ja, der Mitarbeiter ohne Kinder hat in den Sommerferien evtl. das Nachsehen, wenn es viele Mitarbeitern mit schulpflichtigen Kindern hat.

Weihnachten ist allerdings ein ganz heißen Eisen. Fakt ist, das nunmal nur eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern Urlaub gewährt bekommen können, das heißt aber für alle anderen nicht, dass sie nicht doch zu Weihnachten und/oder Silvester frei haben!

Schaut man sich die Pläne der letzten Jahre bei uns an, hatten die die am lautesten geschrien haben, dass sie immer arbeiten müssten, und sie nie Urlaub bekämen, fast alle Feiertage frei gehabt!

Von der positiven Seite sieht das dann immer niemand, ich hatte Weihnachten und Silvetser frei, ohne einen einzigen Tag Urlaub zu benötigen!

LVT771
22.07.2009, 15:44
Unsere neueste,familienfreundliche Errungenschft lautet : Nur noch 15 Tage Urlaub im Jahr dürfen/ müssen/ sollen in den Ferien genommen werden ! Die restliche Tage sollen dann außerhalb der Ferien genommen werden .

Jetzt überleg bitte mal 15 Tage---> das entspricht der Weisung das 3 Wochen zusammen hängend zu nehmen ist. Da geht es in Hessen z.B nur noch in den Sommer oder Winterferien(wen Weihnachten gut fällt), weder die April noch die Herbstferien erfüllen dies.:clap2:

MD 612
22.07.2009, 15:53
Ich würde mal sagen, dass ist eindeutig ein Thema, welches Du bei Deinem Betriebsrat vorbringen solltest. Hier wird Dir keiner groß helfen könen.

Der Betriebsrat hat nämlich ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung der Urlaubsplanung. In den meisten Betrieben gibt es dazu eine Betriebsvereinbarung.

Gruß Peter

sbb.lokmaster
22.07.2009, 17:38
Es ist jetzt eben die Frage, wie das mit den 15 Tagen gemeint ist. Sind damit 15 Kalendertage gemeint, oder wie bei uns 15 Urlaubstage, wobei wir nur Mo-Fr rechnen, was dann in der Summe wiederum 3 Wochen ausmacht.

Karibikfan
22.07.2009, 17:49
Zum Thema:

Ich weiß gar nicht was hier alles geregelt werden muss. Das Urlaubsgesetz regelt die Geschichte doch ganz eindeutig: In den Ferien haben Mitarbeitern mit schulpflichtigen Kindern Vorrang vor jenen ohne Kindern, gefolgt von Mitarbeitern deren Ehepartner in Betrieben mit Betriebsruhen arbeiten.

Grundsätzlich sollte es auch so sein, das Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern bevorzugt Urlaub in den Ferien bekommen. Allerdings kann es nicht sein, das solche Mitarbeiter darauf bestehen können, sämtlichen Jahresurlaub ausschliesslich in die Ferien zu legen. Denn das ist anderen Mitarbeitern gegenüber ungerecht. Aber gerade beim Thema Sommerferien ist es durchaus nachvollziehbar, Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern 2-3 Wochen Urlaub zu gewähren. Ein Mitarbeiter ohne schulpflichtige Kinder kann dagegen in den Sommerferien auch mal nur mit einer Woche auskommen.

Ich habe kein schulpflichtiges Kind, somit war es für mich immer von Vorteil, ungestört im April/Mai urlauben zu können, denn da bin ich für einen Bruchteil des Preises, den ich in den Sommerferien gezahlt hätte, in den Urlaub geflogen :001:
Leider fällt aber immer mein Geburtstag in die bayrischen Sommerferien. Für dieses Jahr habe ich daher in diesem Zeitraum 2 Wochen Urlaub beantragt - und auch bekommen. Daher gibts für mich bisher keinen Grund, mich aufzuregen.


Weihnachten ist allerdings ein ganz heißen Eisen. Fakt ist, das nunmal nur eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern Urlaub gewährt bekommen können, das heißt aber für alle anderen nicht, dass sie nicht doch zu Weihnachten und/oder Silvester frei haben!

Schaut man sich die Pläne der letzten Jahre bei uns an, hatten die die am lautesten geschrien haben, dass sie immer arbeiten müssten, und sie nie Urlaub bekämen, fast alle Feiertage frei gehabt!

Jedes Jahr dieselbe Diskussion. Doch sowohl aus meiner Nahverkehrszeit als auch jetzt beim Fernverkehr kann ich bestätigen: Wer über Weihnachten frei haben möchte, bekommt das auch - oftmals sogar ganz unfreiwillig. Es ist jedes Jahr so, das gerade an den Feiertagen sehr viele Mitarbeiter arbeiten möchten - des Geldes wegen :003: Daher kann es einem passieren, das als Nicht-Planer sogar gezwungenermaßen daheim bleiben muss. Davon habe ich schon mehrfach profitiert und war Weihnachten unverhofft daheim :001:

Knallkopf
22.07.2009, 18:02
Es ist jetzt eben die Frage, wie das mit den 15 Tagen gemeint ist. Sind damit 15 Kalendertage gemeint, oder wie bei uns 15 Urlaubstage, wobei wir nur Mo-Fr rechnen, was dann in der Summe wiederum 3 Wochen ausmacht.

Es sind 15 Urlaubstage ,ergo drei Wochen ! Und der BR hat zugestimmt !
Es ist nicht das Problem die drei Wochen am Stück,in den Ferien zu bekommen ,doch was mach ich und andere, mit den Kindern in der restlichen Ferienzeit in Jahr ???
Da sind in den Ferien die Kinder allein,und außerhalb der Ferien machen dann die Eltern Urlaub ! Da ja auch Weihnachten /Ostern /Pfingsten immer Ferien sind ...


---====--- Beitrag hinzugefügt um 17:02 ---====--- Vorheriger Beitrag war 16:58um ---====---


Grundsätzlich sollte es auch so sein, das Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern bevorzugt Urlaub in den Ferien bekommen. Allerdings kann es nicht sein, das solche Mitarbeiter darauf bestehen können, sämtlichen Jahresurlaub ausschliesslich in die Ferien zu legen. Denn das ist anderen Mitarbeitern gegenüber ungerecht. Aber gerade beim Thema Sommerferien ist es durchaus nachvollziehbar, Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern 2-3 Wochen Urlaub zu gewähren. Ein Mitarbeiter ohne schulpflichtige Kinder kann dagegen in den Sommerferien auch mal nur mit einer Woche auskommen.

Ich habe kein schulpflichtiges Kind, somit war es für mich immer von Vorteil, ungestört im April/Mai urlauben zu können, denn da bin ich für einen Bruchteil des Preises, den ich in den Sommerferien gezahlt hätte, in den Urlaub geflogen :001:
Leider fällt aber immer mein Geburtstag in die bayrischen Sommerferien. Für dieses Jahr habe ich daher in diesem Zeitraum 2 Wochen Urlaub beantragt - und auch bekommen. Daher gibts für mich bisher keinen Grund, mich aufzuregen.



Jedes Jahr dieselbe Diskussion. Doch sowohl aus meiner Nahverkehrszeit als auch jetzt beim Fernverkehr kann ich bestätigen: Wer über Weihnachten frei haben möchte, bekommt das auch - oftmals sogar ganz unfreiwillig. Es ist jedes Jahr so, das gerade an den Feiertagen sehr viele Mitarbeiter arbeiten möchten - des Geldes wegen :003: Daher kann es einem passieren, das als Nicht-Planer sogar gezwungenermaßen daheim bleiben muss. Davon habe ich schon mehrfach profitiert und war Weihnachten unverhofft daheim :001:

Und wo bleibt dann die Planbarkeit ??? Wenn ich am 23. 12. erfahre das man zur Bescherung doch zu Hause ist ???
Sicher,die operative Praxis ist anders,da geht mancher Weg rein,nur wie lange noch ???

sbb.lokmaster
22.07.2009, 18:22
Wie gesagt, Du bekommst 3 Wochen am Stück, das steht Dir zu, und eben nicht mehr. Andere Berufstätige haben doch die gleichen Probleme, und die bekommen das auch irgendwie organisiert, das die Kinder in den restlichen Wochen auch irgendwie betreut wurden. Ich würde sagen das ist nun mal das Problem, das Arbeitnehmer haben, vor allem, wenn deren Kinder schulplichtig sind. Und das Problem ist ja nicht neu, sondern schon ettliche Jahrzehnte alt.

Das ist nichts gegen Dich, aber da ist eben Eigeninitaive gefragt. Hör dich doch mal um, wie das andere Kollegen so machen, denn das Problem haben die ja auch. Und viele bekommen eben nur einmal im Jahr in den Ferien Urlaub, damit auch die anderen mal während der Ferien in Urlaub gehen können. Frag doch mal die Kollegen aus Großdienststellen, die bekommen entweder in den Pfingst oder Sommerferien Urlaub, aber nicht beides. Und Ostern/Weihnachten/ Herbst eben auch nur dann, wenn noch Plätze Frei sind. Und das Problem haben Millionen andere Beruftätige auch, egal ob bei der Bahn oder anderswo, und vor allem je größer der Betrieb, desto größer die Anzahl derjenigen die Anspruch auf Urlaub in den Schulferien haben.

Da müßte man schon Lehrer sein, denn die haben ja auch Ferien, wenn die Schüler Ferien haben :D. Stimmt aber eben auch nicht so ganz, denn teils müssen ja Fortbildungen besucht werden, und die sind eben in den Ferien, damit die Lehrkräfte während der Schulzeit dem Schulbetrieb zur Verfügung stehen

Karibikfan
31.07.2009, 23:02
Und wo bleibt dann die Planbarkeit ??? Wenn ich am 23. 12. erfahre das man zur Bescherung doch zu Hause ist ???
Sicher,die operative Praxis ist anders,da geht mancher Weg rein,nur wie lange noch ???

Also bei uns erfährt man sowas mindestens eine Woche im Voraus. Ok, bei Feiertagsabweichungen können es auch mal 2-3 Tage weniger sein, aber spätestens am 20. weiss man Bescheid. Außerdem gibt es ja die Regelung, das man 48h vor Dienstbeginn informiert sein muss, wann man zur Arbeit zu erscheinen hat. Geht später dann doch noch eine Schicht auf, die man Dir geben könnte, liegt es allein bei Dir, ja oder nein zu sagen. Und 2 Tage vor Weihnachten noch eine Gänsekeule für den unverhofft doch daheim seienden Familienvater zu kaufen ist auch kein Problem :003:

Knallkopf
01.08.2009, 00:02
@ Karibikfan

Der Weihnachtsbraten ist nicht das Problem,der wird schon früher vom Fleischer im Sachsenland geholt genauso wie die weißen Wiener (Würste ) ,Pulsnitzer Pfefferkuchen ,Stollen und andere Feiertagsgrundnahrungsmittel .... :001:

Knallkopf
10.12.2009, 19:07
Jetzt überleg bitte mal 15 Tage---> das entspricht der Weisung das 3 Wochen zusammen hängend zu nehmen ist. Da geht es in Hessen z.B nur noch in den Sommer oder Winterferien(wen Weihnachten gut fällt), weder die April noch die Herbstferien erfüllen dies.:clap2:

Naja, wenn ich die drei Woche zusammenhängend in den Sommerferien nehme, dann ist für die restlichen Ferien im Jahr, nix mehr möglich mit Urlaub in den anderen Ferien .
Oder man nimmt die drei Wochen an Stück z.B. 1 Woche vor den Sommerferien und die ersten 2 Wochen in den Ferien bzw. das Spiel am Ferienende 2/1 ,dann hat man noch eine Woche die man in den restlichen Schulferien verteilen kann und die restlichen Tage außerhalb der Ferien .

macmoldis
10.12.2009, 19:32
das entspricht der Weisung das 3 Wochen zusammen hängend zu nehmen ist... na ja, schön wärs ja, drei Wochen in den Ferien

Stell die vier Fahrdienstleiter auf einem Stellwerk vor, drei mit schulpflichtigen Kindern, beim vierten ist die Frau in der Schule tätig, kann also eigentlich auch nur in den Ferien.
Zur Verfügung stehen sechs Wochen Sommerferien, wobei Beginn und Ende noch in die Wochenmitte fallen. Gebuchte Urlaubsplätze ist An- und Abreise dann meist noch Samstag, bleiben fünf zusammenhängende Wochen übrig ... na und dann mach mal eine vernünftige familienfreundliche Urlaubsplanung die jedem gerecht wird und wo es keine Überschneidungen geben soll ... ein Lacher

Gallusrowdy
10.12.2009, 19:57
... na ja, schön wärs ja, drei Wochen in den Ferien

Stell die vier Fahrdienstleiter auf einem Stellwerk vor, drei mit schulpflichtigen Kindern, beim vierten ist die Frau in der Schule tätig, kann also eigentlich auch nur in den Ferien.
Zur Verfügung stehen sechs Wochen Sommerferien, wobei Beginn und Ende noch in die Wochenmitte fallen. Gebuchte Urlaubsplätze ist An- und Abreise dann meist noch Samstag, bleiben fünf zusammenhängende Wochen übrig ... na und dann mach mal eine vernünftige familienfreundliche Urlaubsplanung die jedem gerecht wird und wo es keine Überschneidungen geben soll ... ein Lacher

ich dachte Du wolltest Urlaub

DIXI MEISTER
10.12.2009, 20:37
Die Urlaubsplanung bietet immer viel Sprengstoff. Jeder möchte seine Interessen durchsetzen. Ich kann mich noch gut an die Zeit bei der DR erinnern, wo man für den Urlaub eine Zeitfrist gesetzt bekam, z. B. Jan./Febr. Dieser Zeitraum wanderte dann im nächsten Jahr um 2 Monate. Wenn man dann also im Sommer Urlaub machen wollte, musste man im schlimmsten Fall 6 Jahre warten......Oder.....man fand einen Tauschpartner.
Momentan bietet unser AG uns die Möglichkeit den Urlaub selbst zu planen. wir können uns also selbst einigen.
Aber auch hier gibt es Probleme:
Z.B.: Ein Koll. ist in dem Zeitraum der Planung abwesend (Krankheit/Urlaub)
Es gibt Überschneidungen in der Planung und jeder besteht auf seinen Termin
Mancher ist der Ansicht, wer zuerst drinsteht hat Vorrecht
Andere wollen immer zur gleichen Zeit Urlaub machen
Dann gibt es welche, die machen jeden Monat eine Woche Urlaub
usw.
Nun gut, bisher sind wir uns immer einig geworden. Zur Not entscheidet eben am Ende der GL und das muss dann eben akzeptiert werden.

Wenn jeder bereit ist, auch mal Abstriche in Kauf zu nehmen, geht das so ganz gut.

Zur Planung für die Ferienzeit:
Ganz heißes Eisen! KITA's sind inden Ferien geschlossen usw. also große Probleme!
Hier kann ich nur für mich sprechen, da ja jeder andere Möglichkeiten und Wünsche hat. Mann kann (muß) versuchen seine Kinder bei Verwandten unterzubringen. Vielleicht kann man ja auch das Kind guten Freunden anvertrauen, welche bereit sind das Kind mit in den Urlaub zu nehmen (geht bei vielen Reiseanbietern kostenlos). Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Kinder an einer betreuten Ferienreise teilnehmen zu lassen. Zu DDR-Zeiten bezahlten meine Eltern dafür 8 Mark pro Woche, dies dürfte heute wohl nicht mehr reichen. Den Kopf darüber muss sich aber jeder selbst zerbrechen, nicht der AG.
Wenn man der einzige Koll. im Dienstplan ist, der Schulpflichtige Kinder hat, dann soll er ja ruhig seinen gesamten Urlaub zur Ferienzeit nehmen. Sind mehrere Koll. mit Schulpflichtigen Kindern im Dienstplan wirds problematisch. Ist man dann nicht zu Kompromissen bereit kann das auch nen Schuß nach hinten geben. Am Ende bestimmt eben der AG/GL wer wann in den Urlaub geht.